Beitrag für Betreuung vor 7 Uhr.

- GR Daniela Lichtenecker sieht die Vorgangsweise nicht ein. Foto: Privat
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Neue Regelung für Betreuung im Kindergarten vor 7 und nach 13 Uhr.
HOLLABRUNN (ag). Die Gebühren-Erhöhung für die Nachmittagsbetreuung in den NÖ Kindergärten sorgt weiter für sozialen Zündstoff. Gestützt auf einen Beschluss des NÖ Landtages, wurden die Beiträge für die Nachmittagsbetreuung mit 1. Jänner erhöht.
Keine Kulanz mehr
Auch die Stadtgemeinde Hollabrunn beschloss bei der Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 diesen Antrag ausschließlich mit den Stimmen der ÖVP. Der Mindestbeitrag beträgt seit 1.1.2017 für bis 20 Stunden im Monat 50 Euro. Eltern von Kindergartenkindern bedachten allerdings nicht, dass die neue Regelung auch die Betreuungszeit vor 7 Uhr betrifft.
Dutzende Familien sind nun empört und wandten sich an Gemeinderätin Daniela Lichtenecker (Liste Scharinger): „So manche Kinder werden 10 Minuten vor 7 Uhr in den Kindergarten gebracht, weil die Eltern bereits um 7 Uhr zu arbeiten beginnen. Das sind nicht einmal vier Stunden im Monat, und es müssen 50 Euro bezahlt werden. Bisher wurde das kulanterweise nicht verrechnet. Ich sprach mit Bgm. Bernreiter, der meinte, dass das Landesgesetz sei und er sich sonst gegen das Gesetz richten würde.“
Beschluss mit Mehrheit
Wir sprachen daraufhin mit LAbg. Richard Hogl: „Das Angebot für die Vereinbarung von Familie und Beruf ist in tollem Ausmaß vorhanden. Natürlich müssen dafür Personal und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Dies muss jeder Gemeindebürger zu einem Teil bezahlen. Bei allem sozialen Verständnis sehe ich nicht ein, weshalb alle Leistungen, die berufstätige Personen in Anspruch nehmen, kostenlos sein sollen. Klar, hat Familie immer auch mit gewissen Entbehrungen zu tun, aber 50 Euro im Monat sollte man sich für sein Kind durchaus leisten können.“
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