Dr. Jungwirths tiefer Fall
Einst war er der mächtige Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees, jetzt ist er Strafgefangener.
MITTERGRABERN/KORNEUBURG (mr). Der heute 65-jährige Angeklagte startete seine Berufskarriere als Geschichts- und Turnlehrer in den 70er Jahren an einem Wiener Gymnasium und wirkte als Vortragender am Institut für Leibeserziehung der Universität Wien.
Seit 1982 war er Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC) - von dieser Funktion trat er am 28.2.2009 zurück. Grund dafür waren wohl die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen ihn wegen des Verdachtes der Untreue.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe
In einem am Landesgericht für Strafsachen Wien geführten Verfahren wurde der Ex-Manager zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit in der Außenstelle Münchendorf der Justizanstalt Hirtenberg verbüßt.
Das Gericht ging davon aus, dass Jungwirth neben seinem durchaus ansehnlichen ÖOC-Gehalt rund 3,5 Millionen Euro ÖOC-Gelder für private Zwecke verwendet hatte. Von einer Luxuswagen-Flotte, teuren Turnierpferden für seinen Sohn und einem eigens für ihn konstruierten Luxus-LKW zum Transport der Pferde zu den Turnieren war in der Urteilsbegründung die Rede.
Steuerhinterziehung: 1,7 Mio €
Kaum war das Wiener Urteil rechtskräftig, forschten pfiffige Beamte des Finanzamtes Hollabrunn in den Steuerklärungen des Angeklagten nach, ob er die 3,5 Millionen Euro als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wohl gemeldet hätte. Hatte er natürlich nicht. Eine von ihm eingebrachte Selbstanzeige, betreffend rund 60.000 Euro nicht gemeldeter Bezüge, betraf nur einen Bruchteil des untreu zugewendeten Geldes.
In Hauptverhandlung geständig
Der durch den Wiener Anwalt Herbert Eichenseder vertretene Angeklagte legte ein volles Geständnis ab, verwies aber auf sein verdienstvolles Wirken und die zahlreichen Olympischen Medaillen, die österreichische Sportler in seiner Amtszeit -im Gegensatz zur Jetztzeit - heimgebracht hatten. Der richterliche Konter folgte sogleich: "Sie erwarten jetzt wohl nicht das Goldenen Verdienstzeichen der Republik?"
Die vom Gericht verhängte Geldstrafe von 450.000 Euro wird der abgehauste Angeklagte wohl nicht zahlen können. Die Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten kann durch die Leistung gemeinnütziger Arbeiten ersetzt werden.
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