Ein Tag im Leben des Totengräbers
Geschätzte 1.000 Gräber hat Totengräber Johann Scharner schon händisch ausgehoben.
ZELLERNDORF (jm). Der Tag beginnt für Johann Scharner um sieben Uhr auf dem halbfinsteren Friedhof. Ein Einzelgrab ist zu öffnen und heute muss er auf 2,5 Meter Tiefe graben. „Es ist ein Familiengrab und es muss Platz bleiben für zwei weitere Särge. Deshalb muss dieser Sarg so tief hinunter.“
Aufzeichnungen vom Vater
Eine große Hilfe für den Totengräber sind die genauen Aufzeichnungen seines Vaters, der ebenfalls diesen Dienst in der Großgemeinde Zellerndorf ausgeübt hat. Somit weiß Johann, wer bereits in einem Grab bestattet wurde: „Für die Sarghöhe sind durchschnittlich 50 cm zu berechnen, mindestens ein Meter Erdreich muss den Sarg bedecken.“ Auch die Breite ist mit 75 cm beim Kopf und mit 60 cm bei den Füßen normiert, die Länge mit zwei Metern.
Besondere Anforderungen
In seinen 26 Dienstjahren hat Johann gut 1.000 Gräber geöffnet und geschlossen, alle händisch. Mit einem Kleinbagger zu arbeiten kann er sich noch nicht vorstellen, es würde bei manchen Gräbern auch nicht möglich sein, weil der Platz nicht reicht.
Manche Särge brauchen mehr Platz. „Einmal hatte der Verstorbene 170 kg. Es mussten sechs Träger statt vier für den 230 kg schweren Sarg eingeteilt werden“, weiß Scharner zu berichten. „Nicht selten muss ich Beton wegstemmen oder Baumwurzeln entfernen.“ Wenn Knochen zum Vorschein kommen, sind diese in einen Jutesack zu geben und in der Grabsohle zu vergraben.
Wie wird man Totengräber?
Die Friedhofsverwaltung liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Wenn die Gemeinde einen Totengräber benötigt, wird die Stelle eines Gemeindearbeiters ausgeschrieben und der Bewerber muss sich bereit erklären, den Dienst des Totengräbers zu übernehmen. „Pro Grab wird er einen Tag freigestellt“, erklärt Gemeindesekretär Franz Tröthan, „sollte der Totengräber erkranken, dann helfen sich benachbarte Gemeinden aus.“
Verlässliches Team
Seine Aufträge erhält Johann von Bestatter Erhard Kamhuber, der besonders die Verlässlichkeit des Totengräbers lobt. Schwester Katharina unterstützt ihren Bruder so wie seinerzeit ihren Vater immer bei der kräfteraubenden Erdarbeit. Nach acht Arbeitsstunden ist das Grab ausgehoben und vorsichtshalber gepölzt, um eine Erdrutschung zu verhindern. Das Tagespensum ist erfüllt.
Zur Sache
• Als Exhumierung wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet. Sie wird manchmal verlangt, wenn ein Toter in ein anderes Grab oder in einen anderen Friedhof umgebettet werden soll.
• Karner (Beinhaus): Früher wurden die Gebeine aus den Gräbern in einem Karner gelagert. Joseph II. ließ 1786 die Karner sperren, die Gebeine werden in einem Jutesack in der Grabsohle vergraben.
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