Ex trotz Trennung nachgestellt
Bereits zum zweiten Mal stand ein 48-jähriger wegen Stalking vor Gericht.
OBRITZ/KORNEUBURG (mr). Die Trennung von seiner heute 52-jährigen Freundin ist rund drei Jahre her, erläuterte der Angeklagte dem Richter.
Ungeachtet einer bereits im Jahre 2015 erfolgten Verurteilung wegen beharrlicher Verfolgung der Frau suchte er auch im vergangenen Jahr immer wieder ihre räumliche Nähe auf, indem er bei ihr zu Hause und am Arbeitsplatz auftauchte und mehrfach handschriftliche Botschaften, wie sehr er sie liebe und dass sie ihm furchtbar fehle, in ihren Postkasten warf.
Im Oktober vorigen Jahres wurde es der Küchenhilfe zu dumm und sie zeigte ihren Ex wegen beharrlicher Verfolgung an.
Dieser verantwortete sich in der Hauptverhandlung im Wesentlichen geständig und beteuerte, dass er nach wie vor an seiner ehemaligen Freundin sehr hänge. Richter Manfred Hohenecker redete dem Mann ins Gewissen und stellte mit seiner Zustimmung und der des Staatsanwaltes das Verfahren für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig ein.
Er erteilte ihm jedoch die Weisung jegliche Form der Kontaktaufnahme zu unterlassen und drohte für den Fall des Zuwiderhandelns eine Fortsetzung des Strafverfahrens an. Die Verhandlung schloss er mit der Empfehlung: "Halten Sie sich von dieser Frau fern."
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