Waldbrandgefahr im Bezirk Hollabrunn
Feuer- und Rauchverbot im Wald
Die Bezirkshauptmannschaft erlässt ein Rauchverbot und jegliches Entzünden von Feuer im Waldgebiet und in deren Gefährdungsbereichen.
HOLLABRUNN. Die fehlenden Niederschläge der letzten Wochen sowie die häufigen Stürme trockteten den Boden extrem aus. Aus diesen Gründen besteht erhöhte Waldbrandgefahr auch im Bezirk Hollabrunn. In den Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Geldstrafen oder Arrest
Wer sich nicht an diese Verordnung hält muss mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen rechnen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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