Bezirksgericht Hollabrunn
Göllersdorf: Radfahrerin bei Dunkelheit übersehen und angefahren
Eine Autofahrerin übersah bei Dunkelheit eine Radfahrerin in Göllersdorf und musste sich vor Gericht verantworten.
GÖLLERSDORF. Anfangs bemerkte die angeklagte Autofahrerin gar nicht, dass sie eine Radfahrerin gestreift hat, erst als ihr Auto eine Warnleuchte im Cockpit zeigte, hielt sie an. Die 50-jährige Radfahrerin, die beim Zusammenstoß zu Sturz kam und noch im Straßengraben lag, rappelte sich schnell auf und ging, gestützt am Fahrrad, schnell zur Autolenkerin hin und machte sie auf die Kollision aufmerksam.
Verletzungen nach Sturz
Die Angeklagte sei sehr nervös gewesen und mehr um ihr Auto als um die Verletzte besorgt gewesen. Das Opfer begab sich dann gemeinsam mit ihrem Mann zuerst zur Polizei und anschließend ins Krankenhaus. Sie erlitt bei der Kollision Prellungen und Abschürfungen am linken Brustkorb, an der Hüfte und am Daumen. Sie war daraufhin 14 Tage im Krankenstand.
1.800 Euro Strafe
Diese Angelegenheit kam deshalb vor Gericht, weil sich die Angeklagte bei der Polizei-Einvernahme nicht geständig zeigte. Vor Gericht einigte man sich auf eine Diversion über 1.800 Euro an die Republik.
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