Kaisereichen kein Naturdenkmal
Die vier Eichen stellen eine Gefährdung für Personen und Sachen dar, befand der Amtssachverständige.
WATZELSDORF (jm). Die vier Eichen bei der Watzelsdorfer Kirche stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar (die Bezirksblätter berichteten). Die Gemeinde beabsichtigte daher, die Bäume zu entfernen. Eine Watzelsdorfer Initiative beantragte jedoch im Juni bei der BH Hollabrunn, die Bäume zu erhalten und sie zum Naturdenkmal zu erklären.
Alter Gedächtnisort
Ihren Antrag begründete die NMS-Lehrerin Andrea Zimmerl: „Die vier ‚Kaisereichen‘ am Kirchenvorplatz markieren einen alten Gedächtnisort in Watzelsdorf und haben somit auch einen ideellen Wert. Die Pflanzung erfolgte zum 50-jährigen Regierungsjubiläum von Kaiser Franz Josef I. im Jahre 1898.“ BH Stefan Grusch ließ die Bäume vom Amtssachverständigen für Naturschutz auf ihren Zustand prüfen.
BH: Kein Naturdenkmal
Grundsätzlich würde die Baumgruppe den Kriterien für die Erklärung zu einem Naturdenkmal entsprechen, heißt es in dem Prüfungsbericht. Doch aufgrund ihres Gesundheits- und Vitalitätszustandes stellen die vier Eichen eine Gefährdung für Personen und Sachen dar. Aufgrund der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz verordnete BH Stefan Grusch: „Die vier Eichen werden von der BH Hollabrunn nicht zum Naturdenkmal erklärt.“ Bgm. Markus Baier: „Zwei Eichen sind so stark geschädigt, dass sie entfernt werden müssen.“ Was mit den beiden anderen Eichen geschieht, wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung beraten und beschließen.
Bürgermeister ist haftbar
Auf Anfrage der Bezirksblätter Hollabrunn erklärte Bezirkshauptmann HR Mag. Stefan Grusch die bestehende Rechtslage im Zusammenhang mit den vier Eichen. Sollte eine Person durch einen herabstürzenden Ast verletzt oder getötet werden, müsste sich der Grundeigentümer, sprich: Bgm. Markus Baier, vor dem Strafrichter wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die vom Sachverständigen attestierte Gefahrensituation erfordert daher ein rasches und überlegtes Handeln von seiten der Marktgemeinde Zellerndorf. Andrea Zimmerl, Sprecherin der Naturdenkmal-Initiative, nahm die Verordnung, gegen die es ja kein Rechtsmittel gibt, zur Kenntnis.
„Wir wussten nicht, dass zwei Bäume in einem so schlechten Zustand sind. Vielleicht sind die beiden anderen durch baumunterstützende Maßnahmen noch zu retten“, erklärte sie gegenüber den Bezirksblättern.
Zur Sache:
Im Juni 2015 wurde von der Marktgemeinde Zellerndorf eine Untersuchung durch den Maschinenring in Auftrag gegeben.
Bei zwei der 117 Jahre alten Eichen wurde höchste Prioritätsstufe bezüglich Entfernen von Totholz festgestellt. Sie wurden mit Note vier bewertet. Das bedeutet, die Bäume sind deutlich und irreversibel geschädigt. Bei Note fünf wäre „Gefahr in Verzug“.
Zwei Eichen erhielten die Note drei und hohe Prioritätsstufe bezüglich Entfernen von Totholz.
Aus dem Amtssachverständigenbefund vom 15. Juli.: „Zwei Bäume weisen Verletzungen im Bereich des Stammfußes auf. Dort sind bereits holzabbauende Pilze eingedrungen und haben zum Absterben von Teilen des Stammes geführt.“
Die Gemeinde Zellerndorf wird im August in ihrer nächsten Gemeinderatssitzung darüber befinden, ob es erhaltende Maßnahmen für zwei der vier Eichen geben wird.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.