Hollabrunn
Keine Photovoltaikanlagen in Kellergassen
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die Verlängerung der Gemeindeförderung von Solar- und Photovoltaikanlagen beschlossen. Stadtrat Wolfgang Scharinger forderte aber ein Verbot für die Montage in den Kellergassen.
HOLLABRUNN. "So wichtig die Errichtung dieser Anlagen für die alternative und lokale Erzeugung von elektrischer Energie sind, so sollte aus unserer Sicht bei der Planung auch auf die Wahrung des Landschaftsbildes geachtet werden. Nachdem es uns ein Anliegen ist, das Erscheinungsbild der Kellergassen in der Gemeinde für die Nachwelt zu erhalten haben wir daher einen Zusatzantrag eingebracht, die Förderrichtlinien dementsprechend zu adaptieren", erklärte Stadtrat Wolfgang Scharinger von der Liste Scharinger seinen Antrag.
Grundsätzlich ist die Errichtung einer PV-Anlage bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei und kann daher jederzeit umgesetzt werden. Er meint allerdings, dass die Gemeinde die Errichtung nich noch zusätzlich fördern sollte, wenn dadurch schützenswertes Kulturgut verändert wird. "Unser Ziel ist es, durch Aufnahme eines zusätzlichen Punktes in die Förderrichtlinie festzulegen, dass die Errichtung von PV-Anlagen auf der gassenseitigen Schauseite von Objekten in den Kellergassen der Stadtgemeinde Hollabrunn mit der Flächenwidmung Bauland Sondergebiet – Presshaus zur Wahrung des schützenswerten Erscheinungsbildes nicht gefördert wird", ist Scharinger überzeugt. Auch wenn der Antrag abgelehnt wurde, werden sich die Mitglieder der Liste Scharinger weiter dieser Thematik annehmen.
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