Hollabrunner Gerichtsverhandlung
Keine Strafe für gestohlene Weintraubenblätter
Ein Winzer bezifferte seinen Schaden mit 100 Euro, weil Asylwerber vier Säcke Weintrauben-Blätter von seinen Stöcken abgerissen haben.
BEZIRK HOLLABRUNN. Vier Säcke sollen Asylwerber in einem Weingarten von den Stöcken abgerissen haben. Dabei wurden sie erwischt und angezeigt. Zur Strafverhandlung kamen sie allerdings nicht auf das Bezirksgericht Hollabrunn und ließen sich zum Verhandlungsbeginn telefonisch von jemand anderem entschuldigen.
Rechtswidrig aber nicht strafbar
Richter Erhard Neubauer klärte den Winzer auf, dass es nicht zu einem Strafantrag kommen wird: "Die Tat ist zwar rechtswidrig, aber gerichtlich aufgrund des geringen Schadenswertes nicht strafbar." Daraufhin war diese Verhandlung beendet.
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