Wartezeit für Hollabrunn
Lange Dauer bis zur Photovoltaik-Anlage

Viele würden zumindest den produzierten Strom einer neuen PV-Anlage für den Eigenverbrauch verwenden wollen - leider nein sagt Netz NÖ. | Foto: Alexandra Goll
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Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an einem Privathaushalt raubt vielen die letzten Nerven. Warten bis zur Montage, warten, ob gefördert wird und warten auf die Inbetriebnahme durch die Netz NÖ.

Produzieren Sie Strom selbst oder haben es vor?

HOLLABRUNN. Die Installation von Photovoltaik-Panelen gehören schon fast zum Standart bei neuen Häusern. Viele Haushalte rüsten gerade jetzt aufgrund der hohen Energiepreise auf. Doch Hindernisse müssen dabei jede Menge bewältigt werden. Rund fünf Monate suchte etwa Robert Kellner aus Sonnberg nach einem Elektrounternehmen, das bereit und fähig wäre, für ihn eine PV-Anlage zu planen und zu errichten.

"Die EVN war richtig schnell bei der Übermittlung einer Rechnung zur Begleichung des Netzzutrittsentgelts. Zu diesem Zeitpunkt war von einer PV-Anlage, geschweige denn von Sonnenstrom noch lange nichts zu sehen",

berichtete er vom Beginn seiner Odyssee. Sechs Wochen musste er nach der Errichtung der Panele warten, bis er endlich den Schalter am Wechselrichter betätigen durfte, weil das Elektrounternehmen zu spät die Betriebsfertigstellungsmeldung an die EVN meldete:

"Jeglicher Überschussstrom, der in der Zwischenzeit produziert und ins EVN-Netz eingespeist wurde, wird somit nicht abgegolten. Auf Anfrage bestätigt die EVN, dass dies immer wieder vorkommt und man unbedingt darauf achten muss, das die ausführende Elektrofirme die Fertigstellungsmeldung unmittelbar nach der Fertigstellung an die EVN meldet. Ich kann aber auch das Schreiben der EVN nicht verstehen, die schon zuvor den Abnahmevertrag bestätigten."

Die Dauer bis zur Freischaltung erklärte Kovarik mit dem enormen Anstieg der Anfragen, demnach gibt es in Niederösterreich mehr als 25 Prozent aller PV-Anlagen in Österreich. | Foto: Alexandra Goll
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Förderung abgelehnt

Die Steine liegen für Robert Kellner auch bei dem Förderansuchen weiter im Weg. Oemag bestätigt Förderansuchen, nach sechs Wochen Mitteilung, dass Mittel ausgeschöpft sind und an KPC (andere Förderstelle) weitergeleitet werden, erneutes Hochladen aller Unterlagen, dann kam die Absage. "Es wurde behauptet, dass ich die Anlage unerlaubt vorzeitig in Betrieb nahm, was nicht richtig war und ich dies heftig dementierte. Erneut erfolgte mehrmaliger Schriftverkehr bis sie endlich die Förderung zuerkennen. Weitere zwei Monate musste ich warten bis das Geld am Konto einlangte", beschrieb Kellner seine Geschichte mit der PV-Anlage.

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Strom für Eigenverbrauch nutzen

Auch eine andere Familie aus Hollabrunn klagte uns ihr Leid über die lange Dauer bis zum Betrieb ihrer Photovoltaik-Anlage:

"Wir haben eine betriebsfertige PV-Anlage mit allen dafür notwendigen Prüfberichten, die Anlage ist bezahlt, aber wir dürfen sie nicht nützen, weil die EVN bereits fünf Wochen für die Betriebserlaubnis benötigt."

Viele fragen sich, warum nicht zumindest der Strom für den Eigenverbrauch verwendet werden kann und eine Überschusseinspeisung ins öffentliche Stromnetz erst später erfolgt.

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Antworten von Netz NÖ

Wir stellten einige der Fragen von PV-Anlagen-Besitzerin an die Pressestelle von Netz NÖ. "Die Inbetriebsetzung und der erstmalige Betrieb einer Stromerzeugungsanlage darf nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgen. Hier erfolgt der Nachweis, dass die Erzeugungsanlage und die Wechselrichter entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben parametriert und umgesetzt wurden. Ohne Vorlage des Installationsdokumentes gemäß Regulierungsbehörde und Prüfung durch den Netzbetreiber ist in Österreich ein Einschalten der Erzeugungsanlage vor Erteilung der Betriebserlaubnis nicht zulässig. Hintergrund ist jener, dass Wechselrichter nicht länderspezifisch gefertigt werden, sondern weltweit zum Einsatz kommen. Bei der Installation werden vom Installateur am Gerät die länderspezifischen und vertraglichen Parameter, welche durch einen Passwortschutz geschützt sind, nach Vorgabe individuell eingestellt", erklärte Michael Kovarik von Netz NÖ.

Bei der Installation werden vom Installateur am Gerät die länderspezifischen und vertraglichen Parameter, welche durch einen Passwortschutz geschützt sind, nach Vorgabe individuell eingestellt | Foto: Alexandra Goll
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Strafen gibt es keine

Wenn man dennoch einschaltet wird unter der Hand immer von Strafen bis zu 30.000 Euro gesprochen. Ihm sind allerdings keine Strafen bekannt rät aber trotzdem nicht vorzeitig einzuschalten:

"Erstens erhöht sich für den Kunden das Risiko, dass ihre Versicherung bei allfälligen Schäden nicht haftet. Zweitens trifft das Sprichwort ‚Kleinvieh macht auch Mist' auch bei Photovoltaik-Anlagen zu. Viele dezentrale Anlagen sind eine große Herausforderung für die Netzinfrastruktur. Was passieren kann, wenn Photovoltaik-Anlagen nicht gemeldet und Begrenzungen nicht eingehalten werden, zeigte erst kürzlich ein Vorfall im oberösterreichischen Steyr. Dort kam es deswegen zu einem großflächigen Stromausfall."

Die Dauer bis zur Freischaltung erklärte Kovarik mit dem enormen Anstieg der Anfragen, demnach gibt es in Niederösterreich mehr als 25 Prozent aller PV-Anlagen in Österreich.

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