Arbeitsmarktservice Hollabrunn
AMS für Lockdown gerüstet
Mit den verschärften Corona-Beschränkungen stellt sich das Arbeitsmarktservice auf einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit ein, der mit einsetzenden saisonalen Freistellungen einhergehen wird.
HOLLABRUNN. "Wie beim Lockdown im März wird unser oberstes Ziel sein, die Existenzsicherung von Menschen, die nun arbeitslos werden, so rasch wie möglich sicher zu stellen und dabei das Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter und Jobsuchende zu minimieren", so Geschäftsstellenleiter Josef Mukstadt. "Sofern das möglich ist, ersuchen wir deshalb, uns auf anderen Wegen zu kontaktieren und nicht persönlich ins AMS Hollabrunn zu kommen."
Arbeitslosmeldung online oder telefonisch
Eine Arbeitslosmeldung ist online über die AMS-Homepage oder über das eAMS-Konto möglich. Alles Wissenswerte ist unter www.ams.at/#niederoesterreich nachzulesen. Telefonisch werden Arbeitslosmeldungen unter 050 904 340 von 07:30 bis 16:00 Uhr (Freitag bis 13:00 Uhr) entgegengenommen. Zu Spitzenzeiten kann es an Vormittagen zu Wartezeiten kommen. „In diesem Fall bitte nicht nochmals anrufen, sondern es am Nachmittag wieder probieren, da die zu dieser Zeit erfahrungsgemäß geringere Zahl von Telefonaten schneller abgearbeitet werden kann“, lautet der Tipp für Anrufer. Für unvermeidbare persönliche Vorsprachen bleibt das AMS in der Hollabrunner Winiwarterstraße von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Allerdings gelten ab einer bestimmten Personenzahl im Haus Zutrittsbeschränkungen. Unverändert verpflichtend sind das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und die Einhaltung von Abstandsregeln.
Kurzarbeit sichert Beschäftigung
COVID19-Kurzarbeit hat nach dem ersten Lockdown vielen Betrieben die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern ermöglicht und diesen den Arbeitsplatz gesichert. Der bis Ende März verlängerte Durchrechnungszeitraum und die absehbare Herabsetzung der Mindestarbeitszeit ermöglichen eine Aufrechterhaltung von Dienstverhältnissen auch für den Fall, dass im Lockdown-Monat November keine Beschäftigung möglich ist. Zudem ist der für betroffene Branchen angekündigte 80%ige Ersatz des Vergleichsumsatzes vom November 2019 an die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsstandes gebunden.
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