Brandfall Riegersburg: Freispruch
Schöffengericht sprach 21-jährigen vom Vorwurf der Brandstiftung frei.
RIEGERSBURG/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet legte die Staatsanwaltschaft Korneuburg einem 21-jährigen Mitglied der örtlichen Feuerwehr zur Last am 23. August 2015 nach Mitternacht in einem Neubau einen Brand gelegt zu haben.
Bei der ersten Vernehmung durch die Polizei gab der Angeklagte zu, die gelagerten Baumaterialien mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt zu haben, weil es in Riegersburg so fad sei und sich nicht tue. Am Folgetag widerrief er seine Aussage und gab an, im Neubau mitgeholfen und (um Mitternacht?) Werkzeug hergerichtet zu haben. Dabei habe er eine Zigarette geraucht, diese am Betonboden ausgetreten und weggekickt.
Offenbar hätte die Restglut am Boden liegende Sägespäne entflammt, wodurch es zum Brand im Erdgeschoß gekommen sei. Ein Brandsachverständiger bestätigte, dass beide Varianten das konkrete Brandgeschehen ausgelöst haben könnten.
Der Senat bewertete das Verhalten des Angeklagten im Zweifel als fahrlässige Sachbeschädigung, die jedoch kein gerichtlich strafbares Verhalten darstelle. Er sprach daher den Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung frei. Urteil nicht rechtskräftig!
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