Josefstadt
Airbnb ärgert die Nachbarn in der Lerchenfelder Straße
In der Lerchenfelder Straße sorgen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen bei Anrainern für Unmut.
JOSEFSTADT. Im Gründerzeithaus in der Lerchenfelder Straße 138 befinden sich rund 50 Wohnungen. "Im Erdgeschoß gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert Werkstätten und Magazine", weiß ein Wohnungseigentümer, der anonym bleiben möchte.
"Diese Räume wurden von einer Immobilienfirma gekauft. Danach wurde aufwendig umgebaut", erinnert sich eine Miteigentümerin. "Schließlich hat die Firma versucht, die renovierten Magazine in Geschäftsräumlichkeiten umzuwidmen, und an alle Miteigentümer geschrieben, dass die von ihr angestrebte Umwidmung binnen einer Woche beim Magistrat zu unterschreiben sei – als Aufforderung, ohne uns vorab zu informieren oder unsere Zustimmung einzuholen, offensichtlich nach dem Motto: Frechheit siegt."
Weil für eine erfolgreiche Umwidmung alle Wohnungseigentümer des Hauses zustimmen müssen, blieb es allerdings beim Versuch. Dennoch ist für die Hausbewohner nun einiges anders als zuvor: "Die vielen hausfremden Personen, die man jetzt dauernd auf dem Gang trifft, beweisen, dass die neu gebauten Apartments dauernd kurzzeitig vermietet werden."
Die Bewohner leiden
Das beeinträchtigt die Lebensqualität der langjährigen Hausbewohner: "Durch das Rollgeräusch der Koffer auf dem Pflaster unseres Hofs werde ich oft aufgeweckt, die Kurzzeitmieter stehen dort auch unter den Fenstern und rauchen", erzählt die Hausbewohnerin.
Rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Geschäften, Wohnungen und gewerblichem Wohnen, also Hotelbetrieben: In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen März heißt es, dass "eine kurzzeitige Überlassung von Wohnungen als gewerbsmäßige Beherbergung" anzusehen und daher eine Umwidmung in einen Hotelbetrieb nötig sei.
bz-Immo-Experte klärt auf
bz-Immobilienexperte Peter Nemeth erklärt die Hintergründe: "Wenn Magazine in Geschäftsräume umgewidmet werden, erhöht sich deren Nutzwert massiv. Infolgedessen müssten deren Eigentümer auch höhere Anteile an den Betriebskosten zahlen", weiß der Experte. "Für Umwidmungen braucht man immer die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Wird aber ohne Umwidmung eine hotelähnliche Stätte betrieben, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer auf Unterlassung und Rückbau der Umbauten klagen – und zwar mit höchsten Erfolgsaussichten."
Noch-Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) kennt das Problem: "Die Stadt Wien ist nun gefordert, rasch eine strenge Regelung für Kurzzeitvermietungen vorzusehen, denn diese höhlen den Wohnungsmarkt aus und kurbeln die Preisspirale für Immobilien an. Es kann nicht sein, dass wertvoller und leistbarer Wohnraum verloren geht."
Claus Schmidt ist mit seiner Danubius Immobilienverwertung Eigentümer der Apartments und bestätigt die Kurzzeitmieten über Airbnb: "Corona hat das Geschäft aber völlig zum Erliegen gebracht – bis auf Weiteres."
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.