Hundehalter
Offener Dialog über zwölfte Tierhaltegesetz-Novelle

Hundehalter im achten Bezirk wurden über die zwölfte Novelle im Tierhaltegesetz aufgeklärt.  | Foto: Gemeinsam.Sicher
  • Hundehalter im achten Bezirk wurden über die zwölfte Novelle im Tierhaltegesetz aufgeklärt.
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Maulkorb- und Leinenpflicht, Sachkundenachweis und Hundeführschein: Was alles neu im Tierhaltegesetz ist, erklärten Rechtsanwältin Christina Toth, Tierpsychologin Elke Söllner und Bezirkspolizistin Andrea Prosenbauer den Bewohnern der Josefstadt. 

JOSEFSTADT. Seit 19. Februar gelten verschärfte Bestimmungen für Tierhalter. Listenhunde wie etwa der American Bulldog sind per Gesetz gefährlich und machen sechs Prozent der in Wien lebenden Hunde aus. "Man darf aber nicht alle Hunde in einen Topf werfen, nicht jeder ist aggressiv. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist hier wichtig", sagt die Tierpsychologin. Für Besitzer eines Listenhundes gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Der Hund darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern der Aufpasser keinen Hundeführschein hat.

Ein Sachkundenachweis muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Das betrifft alle Wiener, die sich ab Juli zum ersten Mal einen Hund zulegen. Für den Nachweis muss man einen vierstündigen Kurs absolvieren. Neu ist auch, dass die Hundeführschein-Prüfung zweimal gemacht werden muss. Bei Versagen wird der Hund dem Besitzer entzogen.

Neues im Gesetz

Neben dem Sachekundenachweis und der Strafe bei Weitergabe eines Listenhundes an Dritte, kommt ab 2020 ein Zuchtverbot. Damit soll es keine Listenhunde in Wien mehr geben. "Vor allem Zivilcourage ist wichtig, wenn man eine gefährliche Situation beobachtet", sagt Andrea Prosenbauer. Die Tierpsychologin weist darauf hin, dass Menschen lernen, was der Hund mit seinem Verhalten meint. Ein Hund darf sich laut ihr wehren, wenn andere Hunde und Personen die Signale nicht wahrnehmen.

"Miteinander sprechen und handeln ist wichtig", sagt Andrea Prosenbauer. Hundebesitzer beschweren sich auch oft über andere Hundebesitzer. Mit einer generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde soll im öffentlichen Raum für mehr Sicherheit gesorgt werden. "Wir müssen das Beste aus dem Gesetz machen", schließt Prosenbauer den Informationsabend ab.

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