Strafzettel trotz Parkpickerl

- <b>Alexander Spritzendorfer</b> in der Bartensteingasse: "Autos mit Josefstädter Parkpickerl werden nun hinter dem Rathaus gestraft."
- hochgeladen von Ulrike Kozeschnik-Schlick
In der Überlappungszone zwischen 1. und 8. Bezirk werden Josefstädter Parkpickerlbesitzer plötzlich gestraft.
JOSEFSTADT. "In der östlichen Josefstadt nehmen viele Autofahrer die Überlappungszone zum 1. Bezirk in Anspruch und parken – völlig legal – mit einem Parkpickerl für den 8. Bezirk außerhalb der Josefstadt", erklärt Bezirksvorsteherin-Stellvertreter Alexander Spritzendorfer (Grüne) und ergänzt: "Seit der 1. Bezirk Ende September das Anwohnerparken in dieser Überlappungszone eingeführt hat, hagelt es plötzlich Strafmandate."
69 Parkplätze weniger
69 Anwohnerstellplätze in der Bartensteingasse und in der Ebendorferstraße gelten plötzlich nur mehr für den 1. Bezirk.
Die dort parkenden Josefstädter sind verwirrt, wurde ihnen doch gleichzeitig mit ihrem Parkpickerl für die Josefstadt auch die Ausnahmebewilligung für das Parken in diesen Überlappungszonen zum 1. Bezirk schriftlich erteilt.
Iris Wrana von der zuständigen MA 46 erklärt: "Die Ausnahmegenehmigung des Parkpickerls betrifft jetzt nur mehr die Kurzparkzone, nicht aber Halte- und Parkverbote. Deshalb muss in den ausgewiesenen Anwohnerparkzonen, die mit einem 'Halten und Parken verboten'-Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, selbstverständlich gestraft werden, wie eben beispielsweise hinter dem Wiener Rathaus."
Gespräche mit dem 1. Bezirk
Alexander Spritzendorfer will das aber nicht hinnehmen: "Wir werden die Bezirksvorsteherin auffordern, in Gespräche mit der Bezirksvorstehung Innere Stadt zu treten, um die Plätze auch für Josefstädter Parkpickerl ausweisen zu können. Wenn aber der 1. Bezirk nicht will, dann haben wir die 69 Stellplätze verloren!"


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