Betrüger nahm Pensionisten aus
2013 verborgte Langenzersdorfer (72) 20.000 Euro – bisher sah er keinen Cent
Für den 39-jährigen Angeklagten waren im Landesgericht Korneuburg die Karten nicht gut gemischt. Fünf einschlägige Vorverurteilungen standen zu Buche, zuletzt war er zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch infolge Gnadenaktes des Herrn Bundespräsidenten vorzeitig entlassen worden. Jetzt drohte der Widerruf von 1,5 Jahren bedingt nachgesehener Haftstrafe.
Auf das im Jahr 2013 gewährte 20.000 Euro Darlehen hatte der Angeklagte keine einzige der vereinbarten Tilgungsraten bezahlt. Dem Pensionisten riss die Geduld und er erwirkte ein Urteil, das den Angeklagten zur Darlehensrückzahlung samt Zinsen und Kosten verpflichtete.
Ohne Erfolg für ihn: Er blickte weiterhin durch die Finger, bis zur Hauptverhandlung war kein einziger Cent Rückzahlung eingelangt.
Nach anfänglich spröder Verantwortung und einer längeren Beratungspause mit seinem Verteidiger entschloss sich der Angeklagte, ein Geständnis abzulegen – angesichts seiner prekären Finanzlage und der sonstigen Umstände wohl ein weiser Rat seines Verteidigers.
Die Verurteilung zu 18 Monaten Haft nahm der Angeklagte an, zumal der Richter vom Widerruf der noch offenen 18 Monate bedingt nachgesehener Freiheitsstrafe absah. Der Staatsanwalt nahm hingegen Bedenkzeit in Anspruch.
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