Der "Armut" Rechnung tragen

- Das Team des SOMA Stockerau – Michi Pajger, Manuela Pacult Sonja Pricken und Uli Stambera – freut sich auf Ihren Besuch. In der Judithastraße gibt es auch Informationen zu einer möglichen Einkaufsberechtigung.
- Foto: SAM NÖ
- hochgeladen von Sandra Schütz
Stockerauer Sozialmarkt SOMA hebt Einkommensgrenzen an und hat ab 1. Februar neue Öffnungszeiten.
STOCKERAU. Laut Armutskonferenz 2017 liegt derzeit die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt bei monatlich 1.185 Euro. Dieser Wert erhöht sich um den Faktor 0,5 pro weiterer erwachsener Person im Haushalt und um den Faktor 0,3 pro Kind (unter 14 Jahren). Das heißt, das etwa eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind bereits mit einem Einkommen von 1.540 Euro als armutsgefährdet gilt, eine Familie mit zwei Kinder mit 2.488 Euro Haushaltseinkommen.
Um dieser veränderten Lebenswelt Rechnung zu tragen, hat der Stockerauer Sozialmarkt SOMA die erlaubten Einkommensgrenzen angehoben. Somit dürfen ab 1. Februar im SOMA jene Personen einkaufen, die folgende monatliche Einkommensgrenzen (netto) nicht überschreiten:
- Einpersonenhaushalt: 1.200 Euro (zuvor 950 Euro)
- Zweipersonenhaushalt: 1.550 Euro (zuvor 1.400 Euro)
- für jede weitere Person im Haushalt: + 195 Euro (zuvor 150 Euro)
Zusätzlich zu den geänderten Einkommensgrenzen, werden die Öffnungszeiten per 1. Februar 2018 geändert und angepasst. Der SOMA Stockerau in der Judithastraße ist also künftig am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr geöffnet, freitags von 9 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 12:30 Uhr.
Zur Sache: Der Einkauf im SOMA ist nur mit einem speziellen Einkaufspass möglich. Festgelegte Einkommensgrenzen garantieren, dass nur Menschen mit geringem Einkommen, Studierende (mit gültigem Studentenausweis) und Schüler (mit gültigem Schülerausweis) sowie Personen, die sich in finanziellen Notlagen befinden, für den Einkauf im SOMA berechtigt sind.
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