Die wichtigsten Änderungen ab 2016
Tatsächlicher Verkehrswert als Berechnungsbasis bei allen Verlassenschaften & Schenkungen
Ab 2016 soll es, laut einer Regierungsvorlage, zu einer Abänderung bei der Grunderwerbssteuer kommen. Eine Anhebung wird das Erben und Schenken von Immobilien künftig verteuern. Die Steuer soll auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren, dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden.
Erben von kleineren Immobilien sollen dennoch besser aussteigen: Angedacht ist die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von 2 auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von 2 Prozent geben. Alles über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden.
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