Ernstbrunner Waffenlager

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Gericht ordnete die Vernichtung der illegal gehorteten Waffen an
ERNSTBRUNN/KORNEUBURG (mr). Anfang Mai wurde im Keller eines Hauses in Ernstbrunn vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein Waffenlager ausgehoben. Darunter Kriegsmaterial (Maschinenpistolen, Splittergranaten), verbotene Waffen (Pumpgun, Flinten mit abgesägtem Lauf und zerlegbare Gewehre) sowie 16 Pistolen und Revolver, deren Besitz in dieser Anzahl durch die ausgestellte Waffenbesitzkarte nicht gedeckt war.
Geldbuße
Nachdem der 52-jährige Angeklagte dem Korneuburger Richter Manfred Hohenecker erklärt hatte, auf seine waffenrechtliche Bewilligung zu verzichten und mit der Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Waffen einverstanden zu sein, ließ der Richter Milde walten.
Unter der Vorraussetzung, dass der bisher unbescholtene Waffennarr binnen 14 Tagen eine Geldbuße von 4.000 Euro bezahlt, stellte der Richter die Einstellung des Verfahrens in Aussicht. Der 52-Jährige gilt dann weiterhin als gerichtlich nicht vorbestraft.
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