Stettnerweg: Abriss gestoppt

- <b>Zwei Betonelemente</b> mit rund fünf Tonnen Gewicht krachten durch Erschütterungen beim Abbruch in den Nachbargarten.
- hochgeladen von Sandra Schütz
Mit einstweiliger Vorkehrung untersagte das Bezirksgericht Korneuburg den weiteren Abriss der Gardena-Halle.
Wie berichtet, krachten am 12. Juni zwei Betonelemente mit einem Gewicht von je 2,5 Tonnen von der, im Abbruchstadium befindlichen, Gardena-Halle in den Garten eines Anrainers. Genau dort, wo eine halbe Stunde zuvor zwei Kinder einer Anrainerin gespielt hatten.
Fragwürdige Abbruchmethoden
Laut Anrainer arbeitete das beauftragte Billigstbieter-Abbruchunternehmen echt "russisch": Mit der Schaufel eines Radbaggers wurde so lange auf die 2,5 Tonnen-Betonelemente gedroschen, bis diese auf das Fundament krachten – die oberste Reihe aus einer Höhe von immerhin acht Metern. Dadurch zersprangen die Elemente auf dem Betonfundament, womit sich das Unternehmen die aufwändige Zerkleinerung ersparte. Auf zu großen Brocken hämmerten Baggerschaufeln ein, um sie für den Abtransport zu zerkleinern. Die Erschütterungen, die auf die Anrainerhäuser einwirkten, verglichen die Bewohner mit "leichten Erdbeben".
Den Vorwurf der unsachgemäßen Abbrucharbeiten weist die Pressesprecherin der Hypo NÖ zurück und erklärt in einer Presseaussendung, der Absturz von fünf Tonnen Beton auf ein Anrainergrundstück sei im Rahmen eines sachgemäßen Abrisses erfolgt.
Baubehörde unzuständig
Für die Behandlung von Anrainerbeschwerden sei die Gemeinde als Baubehörde unzuständig, heißt es aus dem Rathaus. Für mangelhaft arbeitende Abbruchunternehmen seien die Gewerbebehörden und für daraus resultierende Schäden die Zivilgerichte zuständig. Nach dem Plattenabsturz erblickte die Baubehörde jedoch Gefahr im Verzug und ließ weitere Platten, deren Absturz auf Anrainergrundstücke drohte, unverzüglich mit einem mobilen Kran entfernen.
Bezirksgericht stoppt Abbruch
Der, von Anrainern beantragten, einstweiligen Vorkehrung gab das Bezirksgericht Korneuburg noch am selben Tag statt und untersagte den weiteren Abbruch.
In einer unverzüglich anberaumten Tagsatzung vereinbarten die Parteien für den weiteren Abbruch des noch vorhandenen Fundamentes, unter Beiziehung von Bausachverständigen, einvernehmlich, anrainerverträgliche Parameter zu erarbeiten.
Bis dahin steht jedoch die Baustelle still.


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