Unser Korneuburg vor 100 Jahren
Vor 100 Jahren: 15. Jänner 1920
Vor 100 Jahren schrieb der "Korneuburger Bezirksbote":
"Wohnungsanforderung. Die Hausbesitzer und Wohnungsinhaber, welche Wohnungsbestandteile in Aftermiete weiter geben, werden eindringlichst darauf aufmerksam gemacht, daß ab 1. Dezember 1919 jede freiwerdende Wohnung als von der Gemeinde angefordert erscheint und demnach ein eigenmächtiges Vermieten ohne Zustimmung der Gemeinde strafbar ist. Die Strafen sind sehr empfindlich indem sie bis zu 5000 K Geldstrafe oder 6 Wochen Arrest betragen und zudem nebeneinander verhängt werden können. Es liegt demnach im wohlverstandenen Interesse der Hausbesitzer und Wohnungsvermieter jede freiwerdende Wohnung sofort beim städtischen Wohnungsamte (Polizei) anzumelden. Hiebei kann eventuell um die Zustimmung zur Vermietung an einen bestimmten Mieter ersucht werden, welche auch in dem Falle gewährt wird, wenn der betreffende Mieter entweder, wer er nach Korneuburg zuständig oder vermöge seines Berufes hier zu wohnen gezwungen ist, ein Wohnungsrecht hierorts hat."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.