Neonazi-Prozess
Vier Jahre für "Stützpunktleiter Weinviertel"
WEINVIERTEL/WIEN. Vier Angeklagte mussten sich vor dem Wiener Landesgericht rechtfertigen. Sie galten als Mitglieder der "Europäischen Aktion", die nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden. Der Vorwurf zur Vorbereitung von Hochverrat kam allerdings nicht zum Tragen. Dieser hätte einen wesentlich höheren Strafrahmen zwischen zehn bis zwanzig Jahren zu Folge gehabt. Das Gericht erkannte mildernde Umstände – keine Vorstrafen und den bereits länger...