AK Korneuburg erkämpft 2013 2,5 Millionen Euro
Weil sie keine fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages unterschrieb, wurde Angestellte von Chef bedroht.
KORNEUBURG (sz). "Auf seine Rechte verzichten, hat noch keinen Arbeitsplatz gesichert", erklärt Alfred Jordan, Leiter der Arbeiterkammer (AK) Korneuburg. Diese bittere Erfahrung musste auch eine Kellnerin aus dem Bezirk Korneuburg machen. Sie ging, wegen einer Operation, nicht in den Krankenstand, sondern stimmte auf Druck des Chefs einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages zu. Das Versprechen, sie nach ihrer Genesung wieder einzustellen blieb freilich aus. "Kaum einen Monat, nachdem sie zurück am Arbeitsplatz war, sagte ihr der Arbeitgeber: Heut ist dein letzter Tag, du brauchst nicht mehr zu kommen", erzählt Jordan. Um nicht in ein schiefes Licht zu geraten, wollte der Chef sie zu einer einvernehmlichen Auflösung zwingen. "Die Frau hat das einzig Richtige getan und ist zu uns gekommen", sagt Jordan.
AK verhilft zum Recht
Fälle wie dieser sind es, die die Experten der Arbeiterkammer beschäftigen. So konnten im Jahr 2013 im Bezirk Korneuburg rund 2,5 Millionen Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkämpft werden. Dies zeigt, in unsicheren Situationen sollte man sich immer beraten lassen. Denn, "auf Rechte zu verzichten bringt meist keinen Erfolg", weiß auch Helga Schaber vom AK-Rechtsschutzbüro. So sind beispielsweise 45 Prozent der im Gastgewerbe Tätigen falsch oder gar nicht angemeldet. "Hier ist es besonders wichtig, dass sich sich die Arbeitnehmer informieren, ob und wie sie angemeldet sind. Das kann man ganz einfach bei der Gebietskrankenkasse machen, indem man sich einen Versicherungsdatenauszug holt, oder vom Arbeitgeber einen Dienstzettel verlangt", erklärt Schaber.
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