Firmen, die SEPA verpassen, drohen offen bleibende Rechnungen
NÖ (nöwpd). Ab 1. August 2014 sind die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen im in- und ausländischen Zahlungsverkehr innerhalb der EU endgültig Geschichte. Denn ab diesem Datum werden Zahlungsaufträge, die nicht mit der internationalen Bankkontonummer IBAN und im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr auch nicht mit dem dazugehörigen Geschäftskennzeichen BIC versehen sind, von den Banken nicht mehr gebucht. Der neue verpflichtende Standard im Euro-Zahlungsverkehr heißt SEPA ("Single Euro Payments Area").
Die Umstellung auf SEPA-Überweisungen und damit die EU-weite Vereinheitlichung im Zahlungsverkehr bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Das sind eine Verkürzung der Durchführungsfristen auf nur einen Werktag innerhalb der EU, niedrigere Kosten und die Möglichkeit für grenzüberschreitende Lastschriftverfahren. Im SEPA-Raum braucht man künftig nur mehr ein Konto. Das ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für österreichische Arbeitnehmer im EU-Ausland interessant.
Obwohl die Uhr unaufhaltsam tickt, sind noch immer nicht alle Betriebe in Niederösterreich – vor allem Ein-Personen-Unternehmen (EPU) – auf den Einsatz von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftverfahren vorbereitet. Das Versäumnis kann ab 1. August zu folgenschweren Problemen führen. Dazu zählen offen bleibende Rechnungen, Verzögerungen bei Gehaltszahlungen oder sogar Liquiditätsengpässe.
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