Pflegebedürftiger vom Nachbarn kräftig abgezockt
KORNEUBURG / STOCKERAU. Weil ein Pensionist pflegebedürftig wurde und in einem Heim betreut werden musste, übergab er einem Nachbarn seine gesamte Barschaft zu Aufbewahrung und Bezahlung anfallender Rechnungen.
Plötzlich war fast kein Geld mehr da und der Angeklagte behauptete, es sei ihm für die Erbringung von diversen Pflegeleistungen geschenkt worden, soweit er es nicht für Zahlung von Verbindlichkeiten des Heimbewohners verwendet hat.
Richter Martin Bodner glaubte das dem Angeklagten nicht und verurteilte ihn einerseits zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und andererseits zur Rückzahlung von 16.684 Euro.
Autor: Michael Rath
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