Heumarkt
Initiativen stellen Rechtsanalyse vor

- Das Heumarkt-Projekt sorgt weiterhin für Diskussionen.
- Foto: nightnurse images, Zürich
- hochgeladen von Yvonne Brandstetter
Gleich mehrere Bürgerinitiativen ließen erheben, welche Möglichkeiten es für die Bundesregierung gäbe, zu reagieren.
LANDSTRASSE. Seit Jahren versuchen wir die Politik davon zu überzeugen, dass die Republik Österreich den UNESCO‐Anforderungen an das Weltkulturerbe auch beim Heumarkt-Hochhausprojekt genügen müsse", sagt Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz. "Mit der Präsentation dieser neuen Rechtsanalyse wollen wir die Rechtslage umfassend, offen und seriös begründet darlegen. Wir zeigen: Die Politik hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung(!) zu handeln, um das UNESCO‐Welterbe „Historisches Zentrum von Wien" vor Verunstaltung und Verlust des Prädikates zu retten".
Präsentiert wurde die neue, vertiefende Rechtsanalyse von Dr. Helmut Hofmann durch die Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz und Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Pressekonferenz.
"Die Welterbe-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag", heißt es im Hinblick auf das umstrittene Heumarkt-Projekt. "Die Republik Österreich ist diesem Vertrag beigetreten und hat damit alle Rechte und Pflichten daraus übernommen". Derzeit steht Wien auf der roten Liste der UNESCO und läuft Gefahr, den Welterbestatus zu verlieren.
Laut Hofmann gibt es drei Möglichkeiten für den Bund:
1. Der Flächenwidmungsplan könnte wegen Gesetzwidrigkeiten angezeigt werden, weil die Höhenentwicklung im Widerspruch mit der Welterbekonvention steht.
2. Der Bund hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung von Staatsverträgen (so wie den UNESCO-Vertrag) zu gewährleisten.
3. Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) kann dem Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) eine Weisung erteilen, das Projekt an die Richtlinien der UNESCO anzupassen. Damit hatte der Bund bereits zuvor gedroht.
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