Nach Baumfällungen in Liesing: Neupflanzungen sind geplant
Eine Baumrodung sorgte für Bestürzung in der Speisinger Straße. Anrainer befürchten ein Unrecht.
LIESING. Wenn es um Bäume geht, werden Menschen emotional. Kein Wunder, schließlich sorgen sie für wichtiges Grün, sind Schattenspender und beleben das Mikroklima in der Großstadt Wien.
Auf einer Baustelle in der Speisinger Straße 215 wurden im Juni Nadelbäume gefällt. 50 Jahre haben sie dort gestanden. Das sorgte für wütenden Anrainerprotest. Das Wort der "Baummordungen" machte die Runde. Diese würden von den "zuständigen Behörden" toleriert, so einige Anrainer in einem Schreiben an die Stadt Wien, das der bz vorliegt.
Alles rechtens
Auch Bezirksvorsteher Gerald Bischof (SPÖ) hat den Brief der Anrainer bekommen. Sofort schaute er sich an, ob am Tatort alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Seine Schlussfolgerung: "Seit Juli 2016 gibt es hier einen gültigen Bescheid der zuständigen MA 48 (Abfallwirtschaft). Acht Bäume durften gefällt werden."
Vorher habe sich ein Fachmann die Bäume angesehen. "Das passiert immer, wenn ein Antrag auf Baumrodungen gestellt wird." Dieser habe festgestellt, dass die Mehrheit der betroffenen Bäume bereits überaltert und nicht mehr gesund gewesen sei. "Nur noch einer war ganz gesund." Notwendig wurden die Rodungsarbeiten, weil auf dem Grundstück 17 neue Wohnungen und eine Büroeinheit gebaut werden. Das neue Haus soll vier Stockwerke hoch sein. "Für die Bäume wird es Ersatz geben. 14 neue Bäume werden angepflanzt," so der Bezirkschef.
Wiener Baumschutz
Welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht, das ist im Wiener Baumschutzgesetz geregelt. Die Stadt Wien hat alle Bäume ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern unter besonderen Schutz gestellt. Das gilt auch für jene, die sich auf Privatgrundstücken befinden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die das Fällen von Bäumen erlauben. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Baum seine Altersgrenze erreicht hat. So ist es in der Speisinger Straße passiert.
Geschlägert werden darf auch, wenn von einem Baum eine Gefahr für angrenzende Häuser oder die körperliche Sicherheit von Menschen ausgeht. Wenn ein Bauvorhaben in einem großen öffentlichen Interesse liegt, müssen die grünen Riesen ebenfalls weichen.
Ersatzpflanzungen Pflicht
Allerdings muss für jeden gefällten Baum ein neuer angepflanzt werden. Und zwar im Verhältnis 1 zu 1, wenn alte oder kranke Bäume gerodet werden. Somit werden die Vorschriften im Fall der Speisinger Straße sogar übererfüllt. Für die Anrainer, die ihren Nadelbäumen nachtrauern, mag das ein schwacher Trost sein.
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