20. Mai: Sei-ein-Millionär-Tag

- Foto: Erwin Willinger
- hochgeladen von Klaus Niedermair
Definition Millionär: eine Person, die Eigentum im Wert von mindestens einer Million Einheiten der entsprechenden Landeswährung besitzt, also zum Beispiel eine Million Euro.
BEZIRK (red). Die genaue Definition ist also abhängig von betrachteter Währung und Zeitpunkt. Als Synonym für eine sehr wohlhabende Person wird die Bezeichnung aber im Allgemeinen nur in Bezug auf Währungen verwendet, deren Grundeinheit eine ähnliche Kaufkraft hat wie der Euro oder der Dollar.
Dagegen muss man einen Einkommensmillionär von einem Vermögensmillionär unterscheiden. Dabei ist eine natürliche Person gemein, die in einem Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt.
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