Von Firma überwacht
Arbeiterkammer erkämpfte richtungsweisendes OGH-Urteil

Ein richtungsweisendes Urteil erkämpfte die Arbeiterkammer Oberösterreich für einen Arbeitnehmer der mittels GPS-Ortung überwacht wurde. | Foto: panthermedia_net/JanPietruszka
  • Ein richtungsweisendes Urteil erkämpfte die Arbeiterkammer Oberösterreich für einen Arbeitnehmer der mittels GPS-Ortung überwacht wurde.
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Premiere: Schadenersatz wurde erstmals, laut Arbeiterkammer Oberösterreich, einem Arbeitnehmer aus Linz-Land wegen einer GPS-Überwachung im Dienstauto zuerkannt. Mehrere Vorgesetzte einer Tiroler Firma hatten einen oberösterreichischen Außendienstler offenbar kontrolliert.

OÖ. (red). Mit Unterstützung der Arbeiterkammer erhielt der Arbeitnehmer aus Oberösterreich, der durch die Überwachung psychisch unter Druck war, vom Obersten Gerichtshof (OGH) 2.400 Euro zugesprochen.

Was ist passiert?

Ein Dienstwagen, der auch in der Freizeit genutzt werden darf, eigentlich eine feine Sache. Solange nicht gleich mehrere Vorgesetzte dank eingebauten GPS-Ortungssystems sehen können, wo man wann wie lange – auch in der Freizeit – unterwegs war. Genau dies passierte einem oberösterreichischen Mitarbeiter einer Tiroler Firma. Doch eine permanente Überwachung müssen sich Arbeitnehmer nicht gefallen lassen.

„Signal an Arbeitgeber ist somit eindeutig“

Das von der Arbeiterkammer Oberösterreich erwirkte OGH-Urteil ist wahrlich richtungsweisend: Erstmals wurde einem Arbeitnehmer wegen Überwachung durch ein GPS-System im Dienstauto Schadenersatz zugesprochen. „Damit ist eine wichtige juristische Klarstellung gelungen“, so AK-Präsident  Johann Kalliauer. Das Signal an Arbeitgeber ist somit eindeutig: Unzulässige GPS-Überwachung der Mitarbeiter ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre, der teuer werden kann.

Firma legte mehrmalige Berufung ein

Nachdem das Landesgericht Linz und das Oberlandesgericht Linz jeweils im Sinne des Klägers die Überwachung als illegal eingestuft und das Recht auf immateriellen Schadenersatz anerkannt hatten, musste nach neuerlicher Berufung der beklagten Firma der OGH entscheiden. Dieser bestätigte schlussendlich den bereits in der ersten Instanz zugesprochenen Schadenersatz in der Höhe von 400 Euro pro Arbeitsmonat – insgesamt 2.400 Euro. Zusätzlich hatte die überwachungsfreudige Firma rund 1.400 Euro an Prozesskosten zu zahlen.

Arbeitnehmer musste zwei Jahre kämpfen

Durch drei Instanzen und fast zwei Jahre lang musste der Arbeitnehmer kämpfen, um an das Geld zu kommen. Übrigens: Dasselbe Unternehmen wurde inzwischen in einem zweiten Fall abermals wegen rechtswidriger Überwachung rechtskräftig verurteilt. „Die Botschaft des OGH-Urteils ist klar: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind absolut unzulässig “, so AK-Präsident Kalliauer.

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