Katastrophenfonds
Bei Hochwasser, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Erdrutsch, Bergsturz und Hagel können Hilfen gewährt werden.
Ausnahme: Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen.
In OÖ können somit:
• für Schäden im Vermögen der Gebietskörperschaften Anträge an die Direktion für Inneres und Kommunales und
• für Schäden im Vermögen von physischen und juristischen Personen – Unselbstständige, Firmen, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften … Anträge an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft gestellt werden.
Nähere Informationen zur einer finanziellen Hilfe des Landes Oberösterreich im Katastrophenfall gibt es unter land-oberoesterreich.gv.at/60895.htm
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