Einwände gegen Bauprojekt
Landesverwaltungsgericht prüft UVP-Pflicht von "Quadrill"

- Zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer brachten bei der öffentlichen Verhandlung am Landesverwaltungsgericht OÖ ihre Einwände gegen das geplante Bauprojekt am Areal der Tabakfabrik ein.
- Foto: Tabakfabrik – wir reden mit
- hochgeladen von Silvia Gschwandtner
Bei der gestrigen öffentlichen Verhandlung am Landesverwaltungsgericht OÖ zum geplanten Bauprojekt am Gelände der Tabakfabrik meldeten sich auch zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer zu Wort. Sie zweifeln daran, ob die korrekte Zahl an vorgeschriebenen Parkplätzen im Gutachten angegeben wurde. Diese sind maßgeblich ausschlaggebend dafür, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die Einwände werden nun geprüft.
LINZ. Gestern – am 6. September – fand die öffentliche Verhandlung am Landesverwaltungsgericht OÖ zum Neubau des "Quadrills" auf dem Gelände der Tabakfabrik statt. Zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" erschienen dort mit einigen kritischen Fragen. "Bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht OÖ, legten wir erneut unsere Einwände und unsere Erkenntnisse über fehlerhafte Gutachten, die sich aus den Projektunterlagen ergeben, vor,” so Brita Piovesan. Sprecherin der Bürgerinitiative "Tabakfabrik - wir reden mit".

- Die Anrainerinnen und Anrainer erheben Einwände gegen die im Gutachten angegebene Anzahl der Parkplätze für den "Quadrill". Diese sind ausschlaggebend dafür, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt werden muss, oder nicht.
- Foto: Zechner & Zechner ZT
- hochgeladen von Andreas Baumgartner
Zu wenig Parkplätze im Gutachten angegeben
Ungereimtheiten gäbe es laut der Bürgerinitiative vor allem in Bezug auf die Anzahl der geplanten Stellplätze für die vier Türme. "Laut Bautechnikverordnung (BTVO) müsste die Tiefgarage für das 59.000 Quadratmeter große Megaprojekt gemäß Oö. Bautechnikverordnung 1.235 Stellplätze aufweisen. Es wurden aber ohne nachvollziehbare Gründe 525 Stellplätze weggestrichen und von der Behörde nachgesehen", erläutert Piovesan. Zudem soll laut den Anwohnern ein Fehler bei der Berechnung der notwendigen Parkplätze im Gutachten geschehen sein. Die Anzahl der Stellplätze ist ausschlaggebend, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss oder nicht.
Landesverwaltungsgericht OÖ prüft UVP-Pflicht
Laut Piovesan prüfe nun der Richter, inwieweit das Landesverwaltungsgericht OÖ zuständig ist. Ausschlaggebend sei auch, ob das Land OÖ eine Feststellungsprüfung über die nachgelassenen Stellplätze durchführt und wie diese ausgehe. Diese wurde von den Anrainerinnen und Anrainern bereits am Montag eingebracht. Sollte sich herausstellen, dass im Fall des "Quadrills" eine UVP notwendig ist, würde der Baubescheid aufgehoben und ein neues Verfahren eröffnet werden. “Das war und bleibt unser Ziel, um Schaden vom Viertel abzuwenden,” so Piovesan.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.