Bis 70.000 Euro Strafe
Ginkgo in Margaretner Innenhof ohne Bewilligung gefällt
- Der Innenhof der Wehrgasse 6 soll "gerodet" werden, um dem Zubau des Hofgebäudes Platz zu schaffen. Eines der Opfer: ein 40 Jahre alter Gingko, der ohne Genehmigung gefällt worden ist.
- Foto: zVg
- hochgeladen von Nathanael Peterlini
Ein Ginkgo im Innenhof der Wehrgasse 6 führt zu Aufruhr in Margareten. Der mehr als 40 Jahre alte Baum wurde gefällt, um einem Hofgebäude zu weichen – doch für die Entfernung des Ginkgos hatten die Besitzer keine Genehmigung.
WIEN/MARGARETEN. Mehr als 40 Jahre alt war der Ginkgo im Innenhof der Wehrgasse 6, das weiß ein Bewohner des Hauses. Er hat miterlebt, wie der Baum gepflanzt wurde. Er durfte zusehen, wie Jahr für Jahr der Stamm dicker wurde und die Krone höher.
Das alles bis vor wenigen Wochen. Seit Ende 2025 wird im Innenhof gearbeitet: Die Eigentümergesellschaft "1st Oak Wehrgasse 6 GmbH" – Tochterunternehmen der Red Oak Holding – baut das Hofgebäude im Innenhof aus. Für das Projekt wird die vorhandene Flora dem Erdboden gleich gemacht, der Ginkgo wurde gefällt. Doch nun stellen die Behörden klar: Dafür hatten die Besitzer keine Genehmigung.
Ginkgo war zu dick
Die einzigartige Begrünung ist den Bewohnerinnen und den Bewohnern des Hauses wichtig. Davon zeugt die Website, die eigens für die Pflanzen in der Wehrgasse eingerichtet wurde. Mit reichlich Bildern erzählt man die Geschichte eines Gebäudes, bei dem jedes Fleckerl mit Grün bestückt wird – sei es bei der Fassade, oder eben im Innenhof.
Umso schmerzhafter sei es gewesen, als die Bewohnerinnen und Bewohner mitbekamen, was die Eigentümer mit dem Haus vor hatten. Doch wirklich unternehmen konnte man dagegen nichts: Denn die kleineren Bäume und Pflanzen im Innenhof können ohne Genehmigung entfernt werden.
- Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses sind stolz auf ihre kleine grüne Oase. Umso schmerzhafter war es, als der Gingko ohne Genehmigung gefällt wurde.
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Anders ist das beim Ginkgo. Erreicht ein Baum einen gewissen Stammumfang – konkret sind es 40 Zentimeter, gemessen in 1 Meter Höhe –, wird eine Genehmigung benötigt. Zuständige Behörde ist das Magistratische Bezirksamt, aber auch der Bezirksvorsteher wird von einer Genehmigung informiert. Die Bewohner waren sich sicher, der Ginkgo hätte nicht gefällt werden müssen – und informierten am 15. Jänner die Behörden.
Bis zu 70.000 Euro Strafe
Noch am selben Tag kontrollierte die Magistratsabteilung 42 – Wiener Stadtgärten den Innenhof und stellte eine "unbefugte Baumentfernung" fest. Das Magistratische Bezirksamt stellt klar: "Eine Bewilligung nach dem Wiener Baumschutzgesetz wurde seitens der Behörde nicht erteilt."
Für unbefugte Baumfällungen droht Geldstrafen von 1.000 bis 70.000 Euro. Der Sachverhalt wird nun geprüft. Bezirksvorsteher Michael Luxenberger betont: "Ein konsequentes Vorgehen gegen unbefugte Baumfällungen ist gerade in einem dicht besiedelten Bezirk wie Margareten besonders wichtig. Hier sorgt jeder einzelne Baum für Abkühlung und ein besseres Klima." Wie erklären die Besitzer den Vorfall? MeinBezirk hat Red Oak Holding kontaktiert – aber keine Antwort erhalten.
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