Hungerstreik für Kinderrechte Tag 4
Hans Missliwetz; Montag, 16. Mai 2015; Tag 4 (4. Tag Hungerstreik).
Aus gegebenem Anlass ist klarzustellen…
Aus gegebenem Anlass ist klarzustellen, dass friedliche Demonstrationen und Kundgebungen immer sog. „Sympathisanten“ und Trittbrettfahrer anziehen, die unter dem Vorwand gleicher Gesinnung die Veranstaltung zum Herumschreien, Pöbeleien und Unfug missbrauchen.
Leider gibt es solche Menschen auch bei den Kinderrechtlern. Die BIK (Bürgerinitiative Kinderrechte) distanziert sich, diese Personen gehören nicht zu uns.
Der Aktivismus unserer Organisation fußt auf den Ideen der Aufklärung (Immanuel Kant: Was ist Aufklärung? Der ewige Frieden), zivilem Widerstand im Sinne von Henry David Thoreau (Über die Pflicht zum Ungehorsam gegenüber dem Staat) und Modellen des Widerstandes, die von Mahatma Gandhi (ahimsa) und Martin Luther King entwickelt wurden. Das ist so, auch wenn einige unserer Mitstreiter oder einige Leser mit diesen Ideen/Namen nichts anfangen können.
Aus gegebenem Anlass ist klarzustellen, dass am Hungerstreik Personen der BIK und Personen des Vereines „Väter ohne Rechte“ teilnehmen. Initiiert, angemeldet, angekündigt wird und wurde der Hungerstreik von der BIK, nur von der BIK.
Im Rahmen der Kinderrechte überdecken sich einige unserer Forderungen: a) Durchsetzung von Umgangs-/Kontakt-/Besuchsrechten für engste Angehörige, insbesondere Eltern (Väter) und Großeltern; b) gesetzliche Anerkennung und Ahndung der induzierten Entfremdung PAS.
BIK und Väter ohne Rechte sind voneinander unabhängige Organisationen und vertreten abschnittsweise unterschiedliche Zielen und Auffassungen. Hier geht es aber um Gemeinsames, um das Wohl der Kinder, und wir danken für die Unterstützung.
Ich füge hinzu, auch Herr Sven Gründel vertritt diese Auffassungen, insbesondere die Distanzierung von Unruhestiftern jeder Coleur.
Aus gegebenem Anlass ist klarzustellen, dass sich die BIK nicht politisch verorten lässt. Unser Rahmen sind die Menschenrechte und nicht Programme politischer Parteien.
Aus gegebenem Anlass ist auch klarzustellen, dass die BIK Nationalsozialismus verurteilt, aber dass der Hungerstreik kein event ist, um die österreichisch/deutsche Vergangenheit „aufzuarbeiten“. Denn: 1) sind seit Ende des 2. Weltkrieges 70 Jahre vergangen, daher die meisten Täter tot, 2) zum tausendsten Mal: Es geht um Kinderrechte, nicht um politische Inhalte im Spannungsfeld Links oder Rechts.
Für dieses wichtige Thema sind Fachleute, renommierte Professoren für Zeitgeschichte wie z.B. die Herren Sieder oder Schreiber u.v.a. auch Damen, zuständig. Nur am Rande: Mich beschäftigt das Thema auch. Ich schreibe darüber in einem Roman mit dem Titel „Erinnerung“, um zu zeigen, wie Altlasten der Vergangenheit bis in die heutige Zeit hinein wirken. Aber auch das gehört nicht zu einem Hungerstreik.
Aus gegebenem Anlass ist auch klarzustellen, dass der Hungerstreik gleichfalls nicht dazu dient, die Geschichte des Sozialismus oder Nutzen bzw. Schaden der von einem sozialdemokratischen Minister (Christian Broda) durchgeführten Reformen aufzuarbeiten. Wir sind nur deshalb auf diesem Platz, zufällig, weil uns der Märzpark verweigert wurde.
Aus gegebenem Anlass ist klarzustellen, dass mit Ärger und Problemen zu rechnen ist und war. Das ist immer so und das weiß jeder erwachsene Mensch. Probleme sind aber kein Anlass, alles hinzuschmeißen und abrupt abzubrechen. „Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden“, hat ein verstorbener Freund von mir gesagt. Ich wünsche mir, dass meine Mitstreiter Probleme lösen. Wenn nicht, helfe ich aus. Aber je kompetenter jeder von uns ist, desto glaubwürdiger werden wir. Vielleicht muss das Setting des Hungerstreiks modifiziert werden. Aufgeben ist für mich keine Option.
Aus gegebenem Anlass ist schließlich klarzustellen, dass ich lieber über anderes schreibe und es hasse, Grundsatzerklärungen mit erhobenem Zeigefinger zu äußern. Leider musste das sein.
Das, was ich hier äußere, sind nicht meine privaten Ansichten (mit Ausnahme des letzten Absatzes), sondern meine Erklärung als einer der drei Gesellschafter der BIK. Ich übernehme wie immer die volle Verantwortung für alles, was ich hier schreibe oder äußere. Wenn man das nicht kann, sollte man das Maul halten. Bei dieser Bemerkung denke ich an Politiker, die heute sagen, dass die Pensionen gesichert sind und gleich bleiben, morgen dann schon das Pensionsalter verändern und Pensionszahlungen herabsetzen (ihre nicht; über die Höhe ihrer Einkünfte können sie selbst als Nationalratsabgeordnete entscheiden). Diese Politiker (nicht die anständigen, von denen es viele gibt) treten nicht zurück, sondern werden wieder gewählt. Schade!
Darf ich das schreiben? Nach meiner Rechtsauffassung Ja, denn…
Ich berufe mich dabei auf die österreichische Bundesverfassung und auf Artikel 19 und Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 der UN-Hauptversammlung.
Im Wortlaut:
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Ich bin Univ. Professor Dr. Johann Missliwetz, Facharzt für Gerichtliche Medizin, Arzt für Psychotherapie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger , Staatsbürger dieses schönen Landes und dieser nicht (ganz) so schönen Republik und Mitglied der BIK (Bürgerinitiative Kinderrechte).
Wien, 8:33
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