Arbeiterkammer fordert rechtliche Absicherung für Freiweiwillige
MÖDLING. "Freiwillige sind moralische Vorbilder. Der freiwillige Dienst an der Gemeinschaft ist ein Wert an sich. Gerade weil sich freiwillige Helfer selbstlos für andere einsetzen, haben sie ein Recht, in ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein und nicht noch rechtlich Nachteile auf Grund ihres Engagements befürchten zu müssen", so Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl beim Besuch von Rettungsmitarbeitern an der Rotkreuz-Dienststelle Mödling
Im Vergleich zur Arbeitswelt ist der Bereich der Freiwilligenarbeit großteils zum Nachteil der Freiwilligen ungeregelt. Freiwillige RettungsmitarbeiterInnen sehen sich mit strafrechtlichen Risiken oder finanziellen Haftungsfragen konfrontiert, obwohl sie – nach bestem Wissen und Gewissen – nur helfen wollten und für sie gelten die ArbeitnehmerInnenschutzgesetze nicht.
Die Freiwilligen setzen ihre Zeit, ihr Können ein und müssen unter Umständen für ihr Engagement mit Einkommensverlusten „bezahlen“, weil keine verbindlichen Regelungen für Dienstabwesenheiten und Entgeltfortzahlung bestehen. Entgeltansprüche müssen kollektivvertraglich geregelt werden. Wenn jemand beispielsweise im Rettungsbereich während der Arbeitszeit stattfindende Fortbildungsveranstaltungen besucht, hat er keinen Anspruch auf Dienstfreistellung. Dabei ist gerade im Rettungsbereich die ständige Weiterbildung ein Gebot im Sinne der Kranken und Verletzten.
"In der aktuellen Diskussion um die Freiwilligkeit geht der zentrale Punkt der besseren rechtlichen Absicherung ein wenig verloren. Deshalb wiederholt die AKNÖ ihre Forderung nach einem umfassenden Freiwilligengesetz und nach einem Fonds des Landes NÖ, um Entgeltentschädigungszahlungen, Haftpflichtleistungen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Freiwilligenbereich umfassend und sicher zu regeln", so Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl.
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