Perchtoldsdorf
Ministerin Gewessler präsentierte "Schulstraße neu"

- Ministerin Leonore Gewessler mit Kinder der VS Kneipgasse und GR Christian Apl, Bgm. Andrea Kö, VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und Hermann Weratschnig.
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BEZIRK MÖDLING. Seit vergangenem Jahr herrscht auf der Zufahrt zur Volksschule Kneippgasse ein temporäres Fahrverbot: An Schultagen soll dieses von 7:30 bis 8 Uhr verhindern, dass sich "Elterntaxis" bis zur Schule stauen.
Einheitliches Instrument
Dieses (vor allem anfangs nicht unumstrittene) Modell wird mit der am 1. Oktober in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gewissermaßen offiziell: Denn bisher gab es keine eigenen Regelungen für so genannte Schulstraßen, die lokalen Behörden mussten für jeden Standort individuelle Fahrverbote ausarbeiten. Die Schulstraße wurde nun als Instrument mit einheitlichen Regelungen und einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen und somit auch die Anwendung für die jeweilige Behörde und Gemeinde vereinfacht. In Perchtoldsdorf stellte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler nun gemeinsam mit VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und dem Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig das neue Verkehrsschild "Schulstraße" vor.
"Mit der immer beliebter werdenden Schulstraße sorgen wir für noch sichere Straßen vor Schulen. So verhindern wir am allmorgendlichen Schulweg brenzlige Situationen vor Schulen und sorgen für mehr Sicherheit für unsere Kinder. Mit einheitlichen Regeln und einem eigenen Verkehrszeichen wird bereits für alle auf den ersten Blick sichtbar: Achtung Schulkinder – hier ist eine Schulstraße. Die Schulstraße ermöglicht so eine rasche und zielgenaue Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen"
,so die Ministerin.

- Foto: BMK/Cajetan Perwein
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Andreas Ottenschläger ergänzt: “Wir haben auf kommunaler Ebene die Möglichkeit geschaffen zu gewissen Stoßzeiten auf Schulstraßen temporäre Fahrverbote zu erlassen. Warum das in der Praxis Sinn macht sehen wir beispielsweise an der Volksschule Kneippgasse in Perchtoldsdorf: Mehr Verkehrssicherheit für unsere Kinder”, und auch Weratschnig hebt den Sicherheitsaspekt hervor: "Die Schulstraße in Perchtoldsdorf kann als Vorbild für viele Gemeinden dienen und zeigt, wie die neue StVO in der Praxis gelebt wird. Mit dieser neuen Möglichkeit bringen wir mehr Sicherheit vor die Schulen und gleichzeitig den notwendigen Spielraum für eine passgenaue Umsetzung in die Gemeinden."
Zur Sache
Im Bereich der Schulstraße ist das Gehen auch auf der Fahrbahn erlaubt. Es gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, in bestimmten Ausnahmen ist das Zu- und Abfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt, Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit generell erlaubt. Der Schulstraßenabschnitt kann mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern, Schranken, Sperrgürteln oder Zäunen.
Ausgenommen sind neben Anrainern auch Behindertentransporte, die Gemeinde bzw. Behörde kann zudem weitere Ausnahmen definieren.
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