Lienzer Sportpass
Ausfallszeiten bei Sportpässen werden vergütet

Rückvergütet bekommen ab 2. Juni 2020 alle Besitzer eines Lienzer Sportpasses oder einer Jahreskarte des Dolomitenbades die Ausfallszeiten, die aufgrund der Schließungen bezüglich Covid-19 entstanden sind. | Foto: Stadt Lienz
  • Rückvergütet bekommen ab 2. Juni 2020 alle Besitzer eines Lienzer Sportpasses oder einer Jahreskarte des Dolomitenbades die Ausfallszeiten, die aufgrund der Schließungen bezüglich Covid-19 entstanden sind.
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Nach klar definierten Rechnungsschlüsseln werden die Schließungstage der im Sportpass und in der Jahreskarte enthaltenen Anlagen der Stadtgemeinde Lienz gutgeschrieben. Datiert ist der Rückrechnungszeitrahmen mit 14. März 2020.

LIENZ. Rückvergütet bekommen ab 2. Juni 2020 alle Besitzer eines Lienzer Sportpasses oder einer Jahreskarte des Dolomitenbades die Ausfallszeiten, die aufgrund der Schließungen bezüglich Covid-19 entstanden sind. „Das bezieht sich zumindest auf die Anteile der Stadt“, erklärt Bürgermeisterin Elisabeth Blanik.
Die Anteile der Lienzer Bergbahnen werden nicht einberechnet, da der frühe Saisonstart im Vorjahr das verfrühte Ende abgefedert habe, argumentieren die Verantwortlichen der Lienzer Bergbahnen. Somit orientierte man sich an den städtischen Anlagen wie Dolomitenbad, Eislaufplatz oder Museum Schloss Bruck. „In das Modell haben wir alle Öffnungstage einfließen lassen und anhand dessen einen Schlüssel errechnet“, so Blanik.

Gutschrift oder auszahlen

Datiert ist der Auftakt der Rückvergütung mit einschließlich 14. März 2020, der Schließung des Dolomitenbades. Die Höhe der gutgeschriebenen Summe richtet sich nach der Laufzeit bzw. der Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen. Sie ist genauso wie beim Kauf preislich gestaffelt. „Sobald die Jahreskarte abgelaufen ist, kann man mit dieser zum Dolomitenbad Lienz gehen, um dort die Summe beim Kauf einer neuen Karte gegenverrechnen zu lassen, sich eine Gutschrift holen, die man auch weitergeben kann, oder sich die Summe auszahlen zu lassen“, betont Blanik.
Ähnlich verhält es sich beim Lienzer Sportpass. Mit diesem kann man ab 2. Juni ebenfalls, nach Ablauf seiner Gültigkeit, zu den Lienzer Bergbahnen gehen und es genauso handhaben. Es bestehen die gleichen Möglichkeiten die Summe beim Kauf eines neuen gegenverrechnen zu lassen, sich eine Gutschrift zu holen, oder sich die Summe bar auszahlen zu lassen.
Wer seine Jahreskarte sowie den Lienzer Sportpass schon jetzt kaufen will, kann dies jederzeit tun. Solange die Ausfallszeiten noch anhalten wird auch hier die Summe nach dem Ablauf der Karte rückerstattet.

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