Lienzer Altstadt wird verkehrsberuhigt

Ab 7. Juni gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge im Innenstadtbereich. Ausgenommen sind Anrainer, Zubringer zu den Geschäften und Lokalen sowie Kunden. | Foto: Stadt Lienz/Lenzer
  • Ab 7. Juni gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge im Innenstadtbereich. Ausgenommen sind Anrainer, Zubringer zu den Geschäften und Lokalen sowie Kunden.
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Auf Anregung der Stadtgemeinde Lienz erlässt die Bezirkshauptmannschaft ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge im Innenstadtbereich. Ausgenommen sind Anrainer, Zubringer sowie Geschäftskunden.

LIENZ. In Abstimmung zwischen der Behördenleitung der Bezirkshauptmannschaft Lienz und Vertretern der Stadtgemeinde wurde eine Verordnung ausgearbeitet, die das Konzept der Verkehrsberuhigung im Innenstadtbereich fortführt.

Damit die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs so gut wie möglich aufrechterhalten werden kann, erlässt die Bezirkshauptmannschaft Lienz auf Anregung der Stadtgemeinde Lienz, nach Anhörung der öffentlichen Interessentenvertretung für die Innenstadt, folgende Verkehrsregelung:

„Für den Innenstadtbereich von Lienz (Messinggasse, Kreuzgasse, Rosengasse, Johannesplatz, Schulstraße sowie Muchargasse) ist ein Fahren mit allen Kraftfahrzeugen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind der Anrainerverkehr mit Fahrzeugen unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen sowie der Zubringerverkehr in der Zeit von 6.30 Uhr bis 10 Uhr.

Kenntlich gemacht wird die Regelung durch Straßenverkehrszeichen in der Messinggasse, Kreuzgasse, Schulstraße und in der Muchargasse ab Freitag, 7. Juni 2019. Von da an gilt auch die Verkehrsberuhigung.

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