Gallitzinstrasse: Verwirrung um Parkplätze
Anrainer fordern Kennzeichnung von neuen Stellplätzen
OTTAKRING. Parkverbot – ja oder nein? In der Gallitzinstraße herrscht Verwirrung, denn mögliche freie Stellplätze sind nicht als solche gekennzeichnet.
An der Ecke Liebhartstalstraße / Gallitzinstraße liegt ein solcher Platz, der bisher zum Parken genutzt wurde.
Drei Schrägparker möglich
Ottakringer Hubert König kennt die Problematik um die Stellplätze: „Ich wurde schon oft von Anrainern gewarnt, dass Parken hier verboten sei. Der freie Platz könnte allerdings als Abstellmöglichkeit genutzt werden und bietet Platz für bis zu drei Schrägparker.“
Zwei Hausnummern weiter befindet sich eine weitere komplizierte Parksituation: Direkt vor der Gallitzinstraße 64a liegt eine Einfahrt, vor der wegen Schrägparkens schon gestraft wurde.
Eine Absage für neue Parkplätze gibt es von der zuständigen Magistratsabteilung: „Die Fläche neben der Einfahrt kann nur von einspurigen Fahrzeugen zum Halten und Parken genutzt werden", so die Auskunft.
Verbot wegen Kreuzung
Schlecht sieht es auch für den Bereich zwischen Gallitzin- und Liebhartstalstraße aus: Der Platz liege in einem Kreuzungsbereich und dort bestehe laut Straßenverkehrsordnung absolutes Halte- und Parkverbot.
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