Rauswurf wäre für Ottakringerin unfair
Nach einem Wasserschaden ist der Vorraum von Frau R. unbewohnbar. Jetzt droht die Kündigung.
OTTAKRING. (chb). Frau R. ist verzweifelt: Ihre Wohnung in der Paletzgasse ist eine Baustelle. Doch statt zu helfen, versucht der Vermieter, sie aus dem Haus zu werfen. "Alles stand unter Wasser. Der Eigentümer hat gesagt, ich hätte den Schaden verursacht, aber ein Installateur hat mir bestätigt, dass die Ursache von außen kam", so Frau R.
Sie lebt in einer Substandardwohnung: Das WC ist am Gang, Dusche gibt es keine. Ihr Vorzimmer ist jetzt unbewohnbar: "Der Vermieter hat meinen Linoleumboden herausreißen lassen. Seitdem ist hier eine Sandgrube."
Zusätzlich droht Frau R. die Kündigung, Ende Dezember soll sie raus. "Bereits meine Eltern haben hier gewohnt. Hier sind meine Wurzeln, hier will ich bleiben", sagt Frau R.
bz-Immoexperte Peter Nemeth rät Frau R., beim Eigentümer eine Mietzinsminderung von 100% nach §1096 ABGB einzureichen, wenn dieser die Schäden nicht binnen drei Tagen beseitigt. "Reicht Frau R. die Mietzinsminderung ein, wird ein unabhängiger Gutachter hingeschickt. Die Kündigung wird so lange ausgesetzt."
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