Zuvor auf Polizeistation entblößt
Betrunkener randalierte mit 4,34 Promille

  • Die Polizei führte bei dem 25-Jährigen einen Alkohltest durch.
  • Foto: Archiv
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Ein Mann mit 4,34 Promille Alkohol im Blut hat am Samstagnachmittag in Wien für Aufsehen gesorgt. Er beschimpfte Lokalgäste und randalierte beim Einschreiten der Polizei. Er wurde festgenommen.

WIEN. Zuvor war er in einer Polizeiinspektion im Bezirk Penzing erschienen, hatte dort seinen Oberkörper entblößt und ankündigt: „Ich geh jetzt nach Hause zum Ausnüchtern“. Der Oberkörper wies zudem zahlreiche blaue Flecken auf. Er sei bloß gestürzt, medizinische Versorgung brauche er keine, sagte der Pole den Beamten der Inspektion in der Albert-Schweitzer-Gasse in Penzing.

  • Bei einer Alkoholisierung mit einem Wert zwischen 2,5 und drei Promille ergibt sich für den Normalbürger ein lebensgefährlicher Zustand.
  • Foto: Thomas B./pixelio.de
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Mann sprang irrtümlich ins Polizeiauto

Anschließend kehrte der Betrunkene in ein Lokal ein und beschimpfte Lokalgäste und randalierte. Die Uniformierten eskortierten den Betrunkenen dann ins Freie. Dort wehrte er sich mit Schlägen und Tritten gegen seine Festnahme, er sprang auch durch die offene Schiebetür in einen Polizeibus. Zwischen den aggressiven Handlungen verfiel der Pole mehrmals in einen „weggetretenen“ Zustand und torkelte.

Ab 2,5 Promille wird es lebensgefährlich

2,5 Promille und mehr bedeutet für einen Normalbürger Lebensgefahr. 2010 war in Wien ein Radfahrer mit 4,9 Promille gegen eine Straßenbahn gekracht und schwer verletzt worden, berichtet orf.at. Eine solche Alkoholisierung sei „keine Rarität, aber auch kein Alltagsgeschäft“, betonte damals ein Notfallmediziner. Durchschnittlich würden zwischen 15 und 20 Mal pro Jahr Patienten mit vier bis fünf Promille in die Notaufnahme am Allgemeinen Krankenhaus (AKH) eingeliefert werden, fügte er hinzu.

Meldungen aus Wien:

  • Die Polizei führte bei dem 25-Jährigen einen Alkohltest durch.
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  • Bei einer Alkoholisierung mit einem Wert zwischen 2,5 und drei Promille ergibt sich für den Normalbürger ein lebensgefährlicher Zustand.
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