Nach tödlicher Hundeattacke in Naarn
Unvorstellbare Schmerzen & Todesangst – Gericht spricht Familie 24.000 Euro zu
- Das Oberlandesgericht bestätigte ein erstes Urteil des Landesgerichts Linz.
- Foto: TEAM FOTOKERSCHI / BAYER
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Eine Joggerin starb im Oktober 2023 in Naarn nach einem Angriff mehrerer American Staffordshire Terrier. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun das Schmerzensgeld von 24.000 Euro für die Hinterbliebenen – und stellte klar: Bei schwersten Verletzungen mit Todesfolge zählt nicht nur die Dauer der Schmerzen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
NAARN, LINZ. Am 2. Oktober 2023 wurde eine Frau in Naarn beim Joggen von mehreren Hunden angefallen und brutal aus dem Leben gerissen. Sie erlitt massive Verletzungen an Gesicht, Nacken, Brust und Extremitäten und verstarb noch am Tatort. Laut Gericht litt sie rund 55 Minuten lang unter "stärksten qualvollen Schmerzen und Todesangst".
Ehemann und Sohn forderten 24.000 Euro
Ihr Ehemann und ihr Sohn forderten als Rechtsnachfolger 24.000 Euro Schmerzengeld. Die Haftpflichtversicherung der Beklagten hatte davon bereits 5.000 Euro bezahlt. Die beklagte ehemalige Hundehalterin war der Meinung, damit seien sämtliche Schmerzen der Verstorbenen abgegolten. Zwischen dem Beginn der Attacke und dem Tod seien maximal 15 Minuten gelegen. Nach vergleichbaren Fällen sei der geleistete Betrag daher ausreichend.
Nicht nur die Dauer der Schmerzen zählt
Das Landesgericht Linz sprach hingegen den vollen Betrag von 24.000 Euro zu. Bei derart qualvollen Umständen sei die Dauer der Schmerzempfindung nicht allein maßgeblich. Das OLG Linz bestätigte diese Entscheidung. Zentral sei, dass die Frau ihre ausweglose Lage bei vollem Bewusstsein erlebte und Todesqualen durchlitt. Angesichts des Verletzungsbildes, der Todesangst, der Hilflosigkeit und der zunehmenden Ausweglosigkeit, die die Frau erlebte, sei das Schmerzensgeld angemessen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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