VS & MS werden saniert
Nachbargemeinden müssen zahlen
ST. GEORGEN AM WALDE. Die Gemeinde saniert ihre Volks- und Mittelschule. Ein Großprojekt mit 3,5 Millionen Euro für die regionale Wirtschaft. Gestartet werden die umfangreichen Arbeiten in den Sommerferien 2021. Fertiggestellt sollen die Arbeiten in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren werden.
Am Programm: Innensanierung der Böden, Wände, Decken, Türen, Sanitäranlagen, Beleuchtung, Haustechnik, Physiksaal, interaktive Tafeln, Konferenzzimmer, Garderoben, usw. Auch interaktive Tafeln sollen kommen. Der vom Land OÖ genehmigte Kostenrahmen beträgt 3,5 Millionen Euro. 68 Prozent der Kosten übernimmt das Land mit Bedarfszuweisung und Landeszuschuss. 636.000 Euro hat die Gemeinde aufzubringen.
Müssen Nachbargemeinden mitzahlen?
122 Mädchen und Burschen besuchen die Mittelschule St. Georgen am Walde. 30 Kids sind Gastschüler aus Pabneukirchen und Dimbach. Im Rahmen des Finanzierungsplanes berechntete die Gemeinde St. Gerogen am Walde für Pabneukirchen und Dimbach einen Klostenanteil. Die Gemeinde Pabneukirchen hat für ihre vier Schüler in einem Zeitraum von fünf Jahren 19.000 Euro für die Schulsanierung zu zahlen. Dimbach 121.000 Euro. Dimbach hat selber keine Mittelschule und schickt 26 Kinder nach St. Georgen am Walde. Der Gemeinderat von Pabneukirchen war sich nicht sicher, ob wirklich zum Zahlen ist und stimmte dem Begehren aus der Nachbargemende vorerst nicht zu. Begründung: In Pabneukirchen wurde erst vor kurzem die Schulsanierung abgeschlossen und man hat die Nachbargemeinden nicht belastet. Dimbach stimmte dem Begehren zu.
Nachbargemeinden müssen zahlen!
Die BezirksRundschau fragte beim Land OÖ nach, ob zu zahlen ist. Die Bildungsdirektion gab eine klare Antwort: Ja.
Birgit Kopf teilte im Auftrag von Bildungsdirektor Alfred Klampfer der BezirksRundschau mit:
"Zum umlegbaren Schulerhaltungsaufwand (Gastschulbeitrag, Anmerkung der Redaktion) zählen neben der Instandhaltung der Schulliegenschaft bzw. der Schuleinrichtung auch Sanierungsmaßnahmen wie die Kosten für den Austausch von Türen, Fenstern und Bodenbelägen sowie die Durchführung von Maler-, Baumeister-, Zimmermeister-, Dachdecker und Spenglerarbeiten. Diese Maßnahmen sind dem laufenden Schulerhaltungsaufwand zuzuordnen und folglich anteilsmäßig umlegbar.
Zur vorliegenden Anfrage darf daher festgehalten werden: Wird die MS St. Georgen am Walde saniert, so können die laufenden Schulerhaltungsaufwendungen auf alle Gemeinden umgelegt werden, deren Schülerinnen bzw. Schüler diese Pflichtschule besuchen. Darin gelangen neben den laufenden Kosten des Schulbetriebs auch die investiven Instandhaltungsaufwendungen zur Vorschreibung.“
Bei Schulneubauten brauchen die Nachbargemeinden nicht mitzahlen.
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