"Verfallsfristen abschaffen"
Arbeiterkammer: "Viele verlieren durch kurze Fristen Ansprüche"
PERG (up). "Verjährung und Verfall von Ansprüchen sind bei uns ein Dauerthema in der Beratung. Oft sind es nur ein paar Monate und die Arbeitnehmer verlieren schon ihre Ansprüche", weiß Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger. So konnte die Kammer für einen Taxilenker, der ein Jahr lang unter Kollektiv bezahlt worden war, nur 700 Euro für die letzten zwei Monate geltend machen. Aufgrund der kurzen Verfallsfristen ersparte sich das Unternehmen die Nachzahlung von weiteren 3000 Euro. Auch bei Problemen mit Ferialjobs gewährt die AK kostenlosen Rechtsschutz. "Wichtig ist, die Arbeitszeiten genau mitzuschreiben. Auch hier gelten Verfallsfristen, je nach Kollektivvertrag", erklärt Rechtsberater Andreas Frandl. Deshalb sollten Schüler und Studenten nicht bis zu den Weihnachtsferien warten, um bei Fragen die AK zu kontaktieren. Wer als Ferialjobber eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt, bekommt die Lohnsteuer in der Regel ganz oder teilweise zurück.
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