Lärmverordnung
Beschwerde gegen Lärmverordnung eingebracht

Die Lärmverordnung für Motorräder ist weiterhin heiß diskutiert. Jetzt wurde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. | Foto: Zoom Tirol
  • Die Lärmverordnung für Motorräder ist weiterhin heiß diskutiert. Jetzt wurde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
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  • hochgeladen von Günther Reichel

LECHTAL/WIEN (rei). Mit Datum 3. September 2020 wurde beim Verfassungsgerichtshof in Wien jene Beschwerde eingebracht, mit der die seit heuer geltende Lärmverordnung für Motorräder auf bestimmten Strecken gekippt werden soll.

Besagte Verordnung verbietet, mit  Motorrädern mit einem Standgeräusch über 95dB(A) einzelne Strecken im Bezirk Reutte zu befahren. Betroffen sind die Tannheimer Tal Straße, die Lechtalstraße ab Weißenbach, die Hahntennjochstraße und die Verbindung von Stanzach über Namlos bis Berwang.

Der Unmut ist groß

Seit Inkrafttreten der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen gehen die Wogen auf Seiten vieler Motorradfahrer hoch. Betroffen sind alle Besitzer bzw. Fahrer "lauter" Motorräder, die eine der genannten Straßen befahren wollen, ebenso aber auch Biker, die in den betroffenen Regionen wohnen und von hier aus ihre Fahrten starten.

Beschwerdeführer aus Stanzach

Von Seiten des Ducati Clubs Tirol Oberland wurde eine Beschwerde gegen die Verordnung angekündigt und nun auch eingebracht. Beschwerdeführer ist allerdings ein Stanzacher, der selbst zwei Motorräder besitzt, die beide über der 95dB-Marke liegen. "Er kann seine Motorräder seit Aufstellen der Schilder nicht mehr benutzen, da sein Wohnort inmitten der Fahrverbotszone liegt. Eine Ausnahme für Anrainer besteht nicht", heißt es in der Beschwerde, die von der "Pascher Rechtsanwaltskanzlei" mit Sitz in Wien beim Verwaltungsgerrichtshof eingebracht wurde.
Beschwerdegegner in der Angelegenheit sind die Bezirkshauptmannschaft Reutte und das Amt der Tiroler Landesregierung.
24 Seiten umfasst das Schriftstück. Der Antrag an den Verfassungsgerichtshof lautet u.a. auf Aufhebung der Verordnung und Entfernung der Straßenverkehrszeichen.

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