Autoversicherungen - ein Leitfaden!

Wann haben Sie eigentlich das letzte Mal ihren KFZ-Versicherungsvertrag überprüfen lassen? Sie werden sich jetzt fragen, warum man den Vertrag überhaupt überprüfen lassen sollte. Hier ein paar Gründe:

Die gesetzliche Haftpflichtsumme

Wussten Sie, daß die gesetzliche Mindestversicherungssumme in der KFZ-Haftpflicht bei 6 Millionen Euro liegt? Daß es aber bereits Unfälle gegeben hat, wo diese Summe bei weitem nicht ausgereicht hat? Summen unter 15 Millionen gelten heute schon als unterversichert - es gibt sogar schon Versicherungen in Höhe von 25 Millionen Euro.

Das Märchen vom Freischaden

Haben Sie in Ihrer Versicherung auch einen Freischaden inkludiert? Mit Prämienrückgewähr am Ende des Versicherungsjahres, sollte doch nichts passiert sein? Wissen Sie eigentlich, daß sie damit einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen? Denn der Freischaden verhindert nur, daß sie in der Bonus-Malus-Stufe aufsteigen. Der Selbstbehalt wird aber trotzdem fällig. Und mit dem Selbstbehalt verfällt Ihre Prämienrückgewähr. Somit zahlen sie ein ganzes Jahr lang zu hohe Prämien, kriegen diese aber nur bei Unfallfreiheit zurück. Und sollte es doch zum Unfall kommen, ist ihr Bonus futsch.

Bonus-Malus-Geschenke

Wenn man heute den Versicherungsberatern glauben kann, sind Geschenke von Bonus-Malus-Stufen überhaupt kein Problem. Leider ist das aber nur die halbe Wahrheit - BM-Stufen werden durch den Versicherungsverband festgelegt - und können nicht verschenkt werden. Was der Berater machen kann, ist ihnen einen internen zusätzlichen Rabatt zu gewähren, entsprechend der jeweiligen Bonus-Stufe. Aber keine andere Versicherung muss aufgrund dieser Geschenke den jeweiligen Preis übernehmen.

KASKO mit generellem oder nur teilweisem Selbstbehalt?

In der Kasko-Versicherung gibt es neben den großen Unterscheidungen zwischen Teil- und Vollkasko noch zwei weitere große Gruppen: Generellen Selbstbehalt und teilweisen Selbstbehalt. Was bedeutet das?

Genereller Selbstbehalt bedeutet, daß sämtliche in der KASKO versicherten Sparten (Unfall, Naturgewalten, Vandalismus, Diebstahl...) mit einem Selbstbehalt belegt sind. Bei teilweisem Selbstbehalt ist das nicht so. Dieser ist dafür aber auch deutlich teurer gegenüber dem generellen Selbstbehalt.

Wie kann man testen?

Ihr KFZ-Vertrag ist jährlich zur Hauptfälligkeit kündbar. Ein perferkter Zeitpunkt, um eine Überprüfung durchführen zu lassen, liegt ungefähr 6-8 Wochen vor dem Termin der Hauptfälligkeit.

Wenden Sie sich für eine Überprüfung an eine andere Versicherung - ihre bestehende kann oftmals an bestehenden Versicherungsverträgen nichts ändern - oder will dies nicht tun. Verlangen Sie ein konkretes Angebot - und überprüfen Sie die Haftpflichtsummen! Gerade hier wird oftmals getrickst: Haftpflichtversicherungen mit 6 Millionen Höchstleistung werden in Konkurrenz mit 15 oder 25 Millionen-Verträgen betrachtet und als "günstiger" dargestellt - obwohl hier Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Bestehen Sie auf gleiche oder bessere Leistung. Nur dann ist das Angebot transparent und vergleichbar.

Zuguterletzt: Wenn Sie ein besseres Angebot bekommen haben, kann es passieren, daß ihr bisheriger Versicherungsberater plötzlich noch einmal nachbessern kann - fragen Sie sich selber, wie seriös ein derartiges Verhalten ist - und warum Ihr Berater nicht von Anfang an den besten Preis gemacht hat.

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