Aussage wurde verweigert
Trotz Anzeige bei der Polizei verweigerte eine Ehefrau die Aussage über Schläge des Mannes.
SCHEIBBS. Durchschnittlich einmal pro Woche und das über Jahre verteilt, soll ein 33-jähriger Dachdecker aus dem Bezirk Scheibbs seine Frau geschlagen haben. Zuletzt habe er ihr einen Bergschuh ins Gesicht geworfen, so die Aussage der Frau bei ihrer damaligen Anzeige gegenüber den Polizeibeamten, welche dies auch in das Protokoll aufnahmen.
Alkoholproblem
Die schweren Anschuldigungen brachten den Mann schlussendlich vor Gericht. Dennoch bestritt er die Vorwürfe. Er habe zwar ein Alkoholproblem und es sei öfter zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen, aber „ich habe meine Frau nie geschlagen“, beteuerte der Angeklagte.
Freispruch bleibt
Die Ehefrau im Zeugenstand verweigerte eine Aussage, wodurch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner die Grundlage seines Strafantrags abhanden kam. Er musste die Klage zurückziehen. Das Urteil oblag nun dem Richter Slawomir Wiaderek.
Zum Abschluss endete dieser Prozess mit einem Freispruch (rechtskräftig).
Kosten trägt Öffentlichkeit
"Man muss jetzt vorsichtig urteilen, denn ohne Beweise, gibt es keine Tat", meint der Rechtsanwalt Dietmar Gollonitsch aus Scheibbs. "Da es keinen Schuldigen gibt, werden die Kosten von der Öffentlichkeit getragen", schließt der Experte.
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