Urteil nicht rechtskräftig
Zehn Monate bedingte Haft für Ex-Gerichtsvollzieher nach Schuldspruch
Am dritten Verhandlungstag wurde heute, 30. September 2026, ein Gerichtsvollzieher am Landesgericht Ried wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Zahlung von 900 Euro an das Opfer verurteilt. Von den restlichen Anklagepunkten – Nötigung, Bestechlichkeit, sexuelle Belästigung und Missbrauch der Amtsgewalt – wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. RIED. Der Schuldspruch bezog sich auf eine Tat im April 2025. Das...