Vorwurf Tierquälerei
Kühe standen bei -10 Grad im Gülle-Sumpf: Amstettener vor Gericht

Weil sich, laut der Bezirkshauptmannschaft, ein Amstettener Landwirt nicht gut genug um seine Rinder kümmern konnte, wurden diese ihm abgenommen. | Foto: pexels / Gundula Vogel
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  • Weil sich, laut der Bezirkshauptmannschaft, ein Amstettener Landwirt nicht gut genug um seine Rinder kümmern konnte, wurden diese ihm abgenommen.
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Weil er seine Rinder vernachlässigt haben soll, musste ein 72-Jähriger Landwirt vor Gericht. Trotz Missstände am Hof wurde er freigesprochen: Absichtlich gequält hätte er sie nicht, sondern sei  überfordert gewesen.

AMSTETTEN. Schon "jahrelang sekkieren" würde die Bezirkshauptmannschaft (BH) einen Amstettener Landwirten. Denn seit 2023 führte diese immer wieder Kontrollen auf seinem Betrieb durch. Zu Unrecht seien immer wieder Mängel festgestellt worden, beispielsweise in Bezug auf die Sauberkeit des Stalles.

Im Jänner diesen Jahres führten Bedienstete des Fachgebiets Veterinärwesen eine Kontrolle durch. Laut dem Landwirten hatten sie einen ungünstigen Zeitpunkt erwischt. Denn in der Nacht war ein Wasserrohr gebrochen; der Stall - samt Rindern - stand zentimetertief unter Wasser.

Die BH beurteilte die Umstände als so problematisch, dass dem Landwirten noch am selben Tag alle Rinder abgenommen wurden. Wegen Tierquälerei wurde der 72-Jährige angeklagt. Die Verhandlung fand kürzlich am Landesgericht St. Pölten statt.

Als der Stall überflutet war, hatte es mehrere Minusgrade. | Foto: unsplash / Bryan Rodriguez

Kalb lag stundenlang in Güllelacke

Um die -10 Grad Celsius hatte es in der Jännernacht. Ein neugeborenes Kalb lag zum Zeitpunkt der Kontrolle schon seit mehreren Stunden in einer eiskalten Güllelacke. Die Bediensteten der BH forderten den Landwirten auf, den Tierarzt zu verständigen. Doch dieser weigerte sich. Schließlich rief eine der BH-Bediensteten selber einen Veterinärmediziner. Das Kalb konnte gerettet werden.

Die Mutterkuh hatte weniger Glück: Sie lag am Boden und konnte nicht von alleine aufstehen. Laut dem langjährigen Tierarzt des Landwirten hatte sie wohl eine, nicht allzu außergewöhnliche, Verletzung durch die Geburt erlitten. Das Tier musste notgeschlachtet werden. Der Schlachthof verwertete das Fleisch zur Gänze.

Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
  • Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Verschmutzter Stall und durstige Tiere

Ebenfalls auffällig war laut den als Zeugen geladenen Bediensteten der BH, dass der Stall hochgradig verschmutzt war. Außerdem hätte die Wasserversorgung nicht funktioniert. Die Tiere seien so durstig gewesen, dass sie aus den Güllelacken tranken.

Dieser Vorwurf sei laut dem Landwirten unwahr. Zugang zu ausreichend Wasser hätten sie gehabt. Urin zu trinken, sei ein gewöhnliches Verhaltensmuster der Tiere.

Laut dem Bericht der Bezirkshauptmannschaft war der Stall stark verunreinigt. | Foto: pexels / Anna Tarazevich

Zwei der Tiere waren außerdem an den Hörnern angebunden. Dass das verboten ist, war dem Amstettener bewusst. Doch die beiden Rinder hätten sich nur so ungern einfangen lassen, weswegen das Anbinden notwendig gewesen sei.

Leidenschaft und Überforderung

Profitabel sei die Milchwirtschaft für den Pensionisten nicht gewesen. Mit seinem Hof wolle er nur einen "Beitrag zur Umwelt leisten". "So gut wie es den Tieren bei mir gegangen ist, geht's ihnen wahrscheinlich nirgendwo", so der wegen Tierquälerei Angeklagte.

Sein langjähriger Tierarzt sagte aus, der 72-Jährige hätte seine Tiere immer bestmöglich behandelt, nie absichtlich vernachlässigt oder gequält. Mit zunehmendem Alter sei er allerdings überfordert gewesen.

Dass es nicht erlaubt war, die Kühe an den Hörnern anzubinden, war dem 72-Jährigen bewusst. | Foto: kaczor58/panthermedia / Symbolbild
  • Dass es nicht erlaubt war, die Kühe an den Hörnern anzubinden, war dem 72-Jährigen bewusst.
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Missstände, aber kein Vorsatz

Vorbestraft ist der Landwirt nicht. Allerdings wurde er bereits mehrmals nach dem Tierschutzgesetz verwaltungsbehördlich rechtskräftig verurteilt. Auch ein Tierhalteverbot wurde ihm erteilt.

Für eine strafrechtliche Verurteilung muss die Tierquälerei allerdings vorsätzlich bzw. mutwillig geschehen. Dass der Angeklagte eine emotionale Beziehung zu den Tieren hatte, und sich von Herzen um sie sorgte, stand für den Richter außer Zweifel.

Deswegen wurde der 72-Jährige freigesprochen. Zwar gab es Missstände am Hof, und die Tiere mussten wohl zumindest einige Stunden im kalten, gefluteten Stall leiden, doch vorsätzlich gequält oder vernachlässigt hätte der Landwirt sie nicht. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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Weil sich, laut der Bezirkshauptmannschaft, ein Amstettener Landwirt nicht gut genug um seine Rinder kümmern konnte, wurden diese ihm abgenommen. | Foto: pexels / Gundula Vogel
Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
Foto: pixabay / Hans
Dass es nicht erlaubt war, die Kühe an den Hörnern anzubinden, war dem 72-Jährigen bewusst. | Foto: kaczor58/panthermedia / Symbolbild
Laut dem Bericht der Bezirkshauptmannschaft war der Stall stark verunreinigt. | Foto: pexels / Anna Tarazevich
Als der Stall überflutet war, hatte es mehrere Minusgrade. | Foto: unsplash / Bryan Rodriguez
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