Urteil nicht rechtskräftig
Zehn Monate bedingte Haft für Ex-Gerichtsvollzieher nach Schuldspruch
- Die Verhandlung fand am Landesgericht Ried statt.
- Foto: MeinBezirk Ried/Wiesbauer
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Am dritten Verhandlungstag wurde heute, 30. September 2026, ein Gerichtsvollzieher am Landesgericht Ried wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Zahlung von 900 Euro an das Opfer verurteilt. Von den restlichen Anklagepunkten – Nötigung, Bestechlichkeit, sexuelle Belästigung und Missbrauch der Amtsgewalt – wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
RIED. Der Schuldspruch bezog sich auf eine Tat im April 2025. Das Opfer sagte bereits am ersten Verhandlungstag aus, dass der Angeklagte bei einem Dienstbesuch in ihrer Wohnung ihr T-Shirt hochgezogen und mehrmals ihre Brustwarzen geküsst und daran gesaugt hätte. Weiters habe er ihr mehrmals die Jogginghose heruntergezogen und sie mit seinen Fingern heftig im Genitalbereich penetriert. In den beiden folgenden Verhandlungstagen sagten weitere Frauen aus, der Angeklagte hätte sie während Diensthandlungen zu unerwünschten Küssen und Zärtlichkeiten zu nötigen versucht. So soll er die Frauen an der Hüfte angegriffen, über ihren Rücken gestrichen, sie an deren Schulter zu sich hingezogen oder seine Hand auf den Oberschenkel gelegt haben.
"Massiv Grenzen überschritten"
Nachdem heute, 30. September 2026, die letzte Zeugin ihre Aussage machte, konnte das Beweisverfahren beendet werden. In seinem Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Jakob Hippmair die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Die Theorie, die Zeuginnen hätten sich gegen den Gerichtsvollzieher verschworen, sei abstrus. Weiters verwies er auf die Speichel-Spuren des Angeklagten, die am Brustbereich des Hauptopfers gefunden wurden. „Ein Sachverständiger konnte darlegen, dass die Vielzahl der DNA-Treffer gegen eine Sekundärübertragung durch Husten spricht“, so Hippmair. Er betonte, dass der Angeklagte massiv Grenzen überschritten habe. „Als Gerichtsvollzieher betreten Sie im Dienste des Staates den privaten Wohnbereich von Personen in finanzieller Notsituation. Diese Situation haben Sie zur Befriedigung ihrer eigenen Gelüste ausgenutzt. Damit haben Sie vielen Personen die Sicherheit, dass sie nichts befürchten müssen, genommen. Das muss sanktioniert werden“, so Hippmair. Auch der Privatbeteiligtenvertreter verwies auf die DNA-Spuren und forderte 16.000 Euro Teilschmerzensgeld.
- Das Landes- und Bezirksgericht in Ried in der Bahnhoftraße 56.
- Foto: MeinBezirk Ried
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"Im Zweifel für den Angeklagten"
Der Anwalt des Angeklagten, Alexander Lison, hingegen betonte, dass in keinem der Anklagepunkte die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden könne „Hier muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten“, so Lison, der einen Freispruch forderte. Außerdem verwies er auf ein, vom Gericht als Beweismittel abgewiesenes, Zeit-Wege-Protokoll, welches aufgrund von GPS-Daten belegen würde, dass sich mehrere vorgeworfene Taten rein zeitlich nicht ausgehen würden. Zudem berief er sich auf ein ebenfalls vom Gericht abgelehntes Privatgutachten, welches zum Schluss käme, dass eine Sekundärübertragung der DNA sehr wohl möglich sei.„Zusammenfassend bleibt aus meiner Sicht nichts übrig, das strafrechtlich relevant ist. Mein Mandant sollte freigesprochen werden“, so Lison.
"Bin aus voller Überzeugung unschuldig"
Das letzte Wort hatte wie immer der Angeklagte. Und er nutzte die Gelegenheit. „Ich bedanke mich, dass ich hier zu diesem ganzen Wahnsinn aussagen darf. Ich habe mein ganzes Leben auf unser Rechtssystem vertraut und an die Justiz geglaubt. So glaube ich auch jetzt, dass Sie nicht nach Vermutungen urteilen, sondern nach der Wahrheit“, sagte der Angeklagte in Richtung Richterin Claudia Grillneder. Weiters betonte er, aus voller Überzeugung ein reines Gewissen zu haben. Er habe immer versucht, alles richtig zu machen und seine Pflicht zu erfüllen. „Ich habe an einem anerkannten Institut einen Lügendetektortest gemacht. Ich habe alles versucht, damit Sie erkennen, dass ich unschuldig bin“, so der Angeklagte. „Leider haben Sie vieles nicht zugelassen, was für mich entlastend gewesen wäre. Trotzdem habe ich nicht aufgegeben und ich werde auch nicht aufgeben, weil es hier für mich um alles geht“, so der Mann. Er betonte, dass ihn dieses Verfahren persönlich und beruflich ruiniert und in einen Abgrund gestürzt habe. Noch schlimmer sei die Tatsache, dass es auch seine Ehefrau und seine Kinder, die mit dem gar nichts zu tun haben, betreffe. „Als Familienvater und Ehemann trifft es einen das beinhart, wenn man zusehen muss, wie die Kinder eingehen. Das kann sich keiner vorstellen“. Und weiter: „Ich stehe nicht da, weil ich Mitleid oder eine Sonderbehandlung haben will, sondern weil ich fest daran glaube, dass das Gericht das objektiv würdigt. Ich bin unschuldig, ich habe ein reines Gewissen. Deshalb bitte ich Sie: Urteilen Sie nicht aufgrund von Vermutungen, die gegen mich sprechen, sondern auf dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten!“
- Die Verhandlung am Landesgericht Ried endet mit einem nicht rechtskräftigen Urteil.
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Zehn Monate bedingt
Nach einer längeren Beratung mit den beiden Schöffen wurde der Mann für den Übergriff gegenüber dem Hauptopfer zu einer bedingten zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er dem Opfer 900 Euro bezahlen und die Prozesskosten tragen. "Für eine Verurteilung muss die Tat gegen den Willen, in einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung erfolgt sein. Diese Tat war eindeutig gegen den Willen des Opfers. Sie hat verbal Nein gesagt, sich mehrmals die Hose wieder hochgezogen und die Hand des Gerichtsvollziehers weggedrückt", so Grillneder und verwies erneut auf die DNA-Spuren. Weiters betonte sie, dass sich sämtlich Taten locker in den verfügbaren zehn Minuten ausgegangen sind und dass ein chronologischer Blick auf die Ermittlungen gegen einen Komplott der Frauen gegen dem Gerichtsvollzieher sprechen würden. "Die Zeugen haben nicht gewirkt, als hätten sie sich abgesprochen oder als wären sie beeinflusst oder angestiftet worden!" Von sämtlichen anderen Anklagepunkten wurde der Mann freigesprochen. Wie Richterin Grillneder betonte, waren alle Zeuginnen glaubhaft, die Taten wären aber mangels Intensität nicht strafrechtlich relevant gewesen.
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