Urteil im Liva-Skandal
Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger freigesprochen
- Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger wurde heute vom Vorwurf der Untreue vom Landesgericht Linz freigesprochen.
- Foto: Fotokerschi.at/Kerschbaummayr
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Heute um 13 Uhr musste der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger erneut vor dem Linzer Landesgericht wegen Untreue verantworten. Beim ersten Termin Anfang Juli entschied das Gericht, das weitere Zeugen befragt werden sollen. Die beiden geladenen Anwälte der Linzer Kanzlei, die das Gutachten erstellt haben, erschienen nicht persönlich vor Gericht, sondern beriefen sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht. Vorab wurde ihrerseits eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsvertretung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) geschickt. Luger bekannte sich auch heute "nicht schuldig" im Sinne der Anklage. Das Gericht entschied nach Prüfung aller Beweismittel nach etwa 20 Minuten auf einen Freispruch. In drei Tagen – sofern die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegt – ist das Urteil rechtskräftig.
LINZ. Nur rund 20 Minuten dauerte der zweite Verhandlungstermin am Linzer Landesgericht für den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger. Nach der Befragung von vier Zeugen Anfang Juli hatte das Gericht für die Beweisaufnahme die Ladung weiterer Zeugen gefordert – jene Rechtsanwälte, die das Rechtsgutachten erstellten. Diese beriefen sich jedoch auf ihre Verschwiegenheitspflicht und erschienen nicht persönlich. In einer vorab geschickten Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsvertretung der beklagenden Partei, der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) gaben sie jedoch eine schriftliche Stellungnahme ab.
Darin erklärten die beiden Anwälte, dass das Rechtsgutachten durch den vorab von Luger privat herangezogenen Rechtsberater beauftragt wurde. Darin seien gesellschaftsrechtlich sowie strafrechtlich relevanten Szenarien für den ehemaligen künstlerischen Leiter der Liva – Dietmar Kerschbaum – in Zusammenhang mit Bekanntwerden der Whistleblower-Meldung geprüft worden sowie mögliche Folgen für die Liva und Lugers Informationspflichen an den Aufsichtsrat. Auf Vorschlag der Kanzlei wurde auch der strafrechtlich relevante Tatbestand für jenen den Anwälten nicht bekannten Hinweisgeber (Anm. Luger hat vor dem offiziellen Hearing zu Kerschbaums Bestellung selbst die Fragen an Kerschbaum gesandt) mitgeprüft – MeinBezirk berichtete.
- Nach der Urteilsverkündung verließ Luger offensichtlich erleichtert mit seinem Rechtsanwalt umgehend den Verhandlungssaal.
- Foto: Fotokerschi.at/Kerschbaummayr
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Kein Befugnismissbrauch und kein Vermögensschaden
Das Gericht entschied nach Aufnahme der Beweise auf einen Freispruch. In der Begründung führte die Richterin an, dass Luger keinen wissentlichen Befugnismissbrauch begangen habe und kein Vermögensschaden für die Liva entstanden sei. Nach der Urteilsverkündung verließ der Linzer Ex-Bürgermeister offensichtlich erleichtert mit seinem Rechtsanwalt umgehend den Verhandlungssaal. Interviews gab er nicht, ein knappes Statement "ich bin sehr erleichtert" richtete er an die anwesenden Pressevertreterinnen und -vertreter. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt drei Tage Zeit Berufung gegen das Urteil einzulegen. Tut sie das nicht, ist es rechtskräftig.
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